Die folgenden völlig unsortierten Zeitdokumente wurden zum größten Teil der Regestensammlung des Nordwestsächsischen Bauernarchiv im FAMILIENARCHIV PAPSDORF entnommen, auch einigen Forscherfreund(Inn)en sind solche "Sternschnuppen" zu verdanken. Mögen sie in gleicher Weise dem zeitgenössischen Leser zur Erheiterung dienen, wie dies mit einiger Sicherheit so manche unserer recht lächerlich anmutenden Rechtsstreitigkeiten wohl bei nachfolgenden Generationen verursachen werden.
18.12.1583:
Andres Kieselingk, Görnitz klagt, dass er in der Schenke zu Clennen
vom Leutewitzer Hirten Georg Wener
ohne Ursache übel geschlagen worden sei. Wener
zahlt Strafe.
GB
Leisnig 171 Bl. 27
28.11.1583:
Adam Mager und Hans Kießeling
haben sich in der Schenke zu Fischendorf gerauft. K. erhielt von M. eine blutrünstige
Lasche [Verletzung]. M. zahlt 24 Groschen Strafe und 12 Gr. Gebühren.
GB
Leisnig Nr.?
Montag
nach Exaudi 1577: Hans Richter hat
den Hans Kießling, Görnitz am
rechten Auge beschädigt, dass er blind zu werden vermeint. R. gibt 2 gute
Groschen für den Schaden.
GH
Mölbis Nr. 13 1735/ 1736 Bl. 22
Mölbis,
3.3.1734. Schreiben des Magister Jacob Greiff,
Pfarrer zu Mölbis, an den Gerichtsherrn Exzellenz General Bose
betreffend:
Unordnung
bei Hochzeiten ist eingerissen! Man hält die Zeiten nicht ein und läßt sich
erst voll und voll laufen. Der Pfarrer bittet den Gerichtsherrn, seinen hiesigen
Untertanen zu befehlen, sich bei Hochzeiten um 4 Uhr, ob Sommer oder Winter, zur
Trauung in der Kirche einzufinden, damit ein jeder die darauf gesetzte Strafe
von 5 Taler vermeide und sich selbst es zuschiebe, wenn er nach 4 Uhr die
Kirchentür verschlossen findet.
GH
Hopfgarten Nr. 480
1751.
Des Schulmeisters Samuel Großes
Sohn Samuel Gotthelf beobachtet in der Kirche mehrere weiße und eine schwarze
Gestalt, die eine Kerze anzündeten und Lieder sangen. Man sieht aber allgemein
die Sache als groben Unfug an. Samuel Gotthelf Große
ist Zeugmachergesell.
GH
Gnandstein Nr. 104 Bl. 140
Gnandstein,
20.9.1728. Im Dorfe Roda liegt in Quartier der Korporal von den Kürassier-Reitern
Andreas Weber. Vor einiger Zeit
spielte er mit jungen Burschen und auch Nachbarn zu Roda Karten. Dabei habe der
Schöppe Hans Weißke sich mit ins
Spiel eingelassen, aber nicht hoch. Letzthin aber sei das wieder geschehen, und
man habe zunächst nur um eine 'Fledermaus' gespielt. Weißke
habe es jedoch dabei nicht belassen und habe das Spiel bis auf 1 Gulden oder 16
Groschen 'auffn Stamm' getrieben und ihn zum Mitspielen 'forcieret'. Weißke
habe aber kein Glück gehabt und habe mehrere Taler verspielt, habe aber nicht
alles bezahlt. Da Weber in Güte
nichts bekommen kann, zeigt er jetzt die Bauern wegen hohen Spiels an und bittet
darum, dass Weißke seinen Rückstand
bezahlen soll. Weißke wird
vernommen, gesteht das Spielen ein, nicht aber, dass er 'umb 16 Groschen auffn
Stamm' gespielt hat ... Weißke
und ein Christoph Nöbel werden
wegen ungebührlichen und unzulässigen Spielens zu zwei bzw. zu einem neuen ßo
verknackt, ersatzweise dafür 14 bzw. 8 Tage Gefängnis, oder für jeden 3 Tage
Handarbeit zu leisten. Beide bitten darum, die Strafe zu lindern. Sie wird um
die Hälfte ausgesetzt. Sie versprechen, sich nie wieder auf verbotenes Spiel
einzulassen.
Amt
Rochlitz Nr. 5 (1560-1568) Bl. 108b
[ohne
Datum, aber sicher 1561]: Peter Waldenburg
zu Obergräfenhain, Sohn des Martin W. allda, hat sich mit des Pfarrherrn Adam Bergers Tochter Agnes 'fleischlich vermischet' und sie 'von
Ehren zu Unehren' gebracht. Der Vater und Andres Reimann zu Breitenborn haben sich für beide als Bürgen für
50 neue ßo gestellt für den Übeltäter, der am 21.11.1561 eingelocht wird.
Stadtrechnungen
Colditz 1556, Strafgelder:
10
gr. [Groschen] Michel Ranft und
Jacob Reiche von Erlbach. Haben gerauft und sich geschlagen.
Ebd.
1563: 5 gr. Brosi Reiche, Erlbach
hat Wolff Dietman aufs Maul
geschlagen.
GH
Großhermsdorf 89, Bl. 8b
Hartmannsdorf,
16.12.1684: Georg Fischer zu H.
klagt gegen Hanß Töpfer zu H.,
der ihm einen Mahlpfahl auf der Wiese ausgeschlagen und zerschlagen hat. Töpfer will davon nichts wissen und verlangt Besichtigung
durchs Gericht.
GH
Medewitzsch Nr. 17 Bl. 104b
Medewitzsch,
13.3.1717: Anna vhl. Gottfried Todt
zu Medewitzsch beklagt sich über Rosina verwitwete Just Todt,
die ihr nachsagt, ihr Federn aus Betten gestohlen zu haben. Sie bittet darum,
dieser die Klatscherei unter Geschwistern zu verbieten, was auch geschieht.
GH
Benndorf Nr. 7 Bl. ?
1660(?):
Thomas Wildenhahn und sein Weib Anna rügen, dass Christoph Naumanns
Schweine in ihrem Getreydicht gewesen sind. Anna hat sie gesehen, als sie von
Froburgk ihres Weges daher kam.
ZfG
Sign. 5461A Bl. 37
Wickenhain,
1604: Auf Lenhardt Hermsdorfs
Tochter Hochzeit hat Simon Charte
dem Nicole Sire eine Wunde
gliedeslang mit dem Glas auf dem Kopf geworfen.
Amt
Pegau Nr. 568
18.11.1749:
Beginn einer langen Klagesache, die Andreas Rudolph
und Benedict Güntzscher zu Stöntzsch
gegen den Floßverwalter Gottlob Grahle
zu Pegau führen, der einen Steg wegriß, den die beiden 'zu ihrer
Bequemlichkeit' über den Floßgraben gelegt hatten, um schnell zu ihren Feldern
zu gelangen. -
Floßverwalter
Johann Adam Schmidt von Zeitz als
Begutachter.
GH
Sahlis - Rüdigsdorf Nr. 73 1637 - 1640 Bl. ?
1639:
Kantor und Schulmeister Christian Spillner
verklagt seine Schwiegermutter Anna verwitwete Grabe,
die ihn beschuldigte, von Geldern, die er seiner Braut auf dem Schloß zu
Altenburg in Verwahrung geben sollte, etwas verwendet zu haben. (Die Braut ist
Dienerin bei Fr. Löser auf dem
Schloß zu Altenburg.) Die Klägerin beruft sich auf ihren Bruder Melchior Hillmann.
Man versöhnt sich schließlich, beide Parteien leisten einander Abbitte.
GH
Hainichen (bei Borna) Nr. 50 Bl. 1
Trages,
12.12.1721: Elias Hermann zu
Trages zeigt Matthes Hackschmidt
von Hainichen der üblen Nachrede an. Er habe die Trageser in der Schenke zu
Hainichen öffentlich als Schelme bezeichnet, ihn, den alten Elias Hermann,
einen dreifachen Schelm geheißen. Er, Elias Hermann,
sei 71 Jahre alt und habe recht und ehrlich auf der Welt gelebt, und er zeige
hiermit den Hackschmidt der öffentlichen
Schmähung an. Verhandlung am 24.12.1701: Dabei erklärt der Hackschmidt,
der alte Elias Hermann habe ihn
auf dem Pfarrfelde einen alten Schelm und zur Hainicher Kirmes einen dreifachen
Schelm geheißen. Elias Hermann hält
den 'einen' Schelm für nicht ausgeschlossen, die weiteren Anschuldigungen
bestreitet er und bringt dafür auch Zeugen: den Schöppen Michel Große,
den Schäfer(?) Johann Hertzog und
Martin Schirrmeister. Urteil vom
7.1.1702: Hackschmidt hat den
Elias Hermann öffentlich Abbitte
zu leisten und hat 1 neue ßo Strafe zu erlegen.
GH
Hainichen Nr. 49 Bl. 77
Hainichen,
12.10.1798: Matthes Hackschmidt
hat zweimal an Sonntagen gearbeitet und wird deswegen mit einer Strafe von 1
Taler 12 Groschen belegt.
GH
Hainichen Nr. 49 Bl. 7
(wahrscheinlich)
22.10.1694: Gerichtschöppe Matthes Hackschmid
allhier wir vernommen in Sachen Hans Kipping,
der gegenüber seiner Gerichtsfrau ungebührliche Worte gebraucht haben soll.
GB
Borna Nr. 268 Bl. 174
Hain,
12.4.1605: Severin Döring zahlt 9
neue ßo an Valentin Rohtts
Tochter Maria als Entschädigung, weil sein Sohn Pancratius sie geschwängert
hatte.
Amt
Colditz Sign 215 StA Leipzig
Andreas
Goldammer contra Clemen Dietze,
beide Erlbach.
16.2.1684:
Andreas Goldammer beklagt sich vor Gericht darüber, dass Clemen Dietze
ihm zum Trotz seinen Fahrweg benutzt, obwohl Dietze
seinen eigenen Fahrweg habe. Am 29. Januar hat die ganze Gemeinde bei Wirt
Caspar Steinheußer
zusammengesessen und ein Viertel Gemeindebier getrunken. Dabei habe er, Goldammer, zu Dietze
in aller Güte gesagt: "Clemen, worumb thut ihr das und fahrt auf meinem
Fahrweg, da ihr doch dergleichen Weg selber habt und auf dem eurigen überall
fahren könnt?" Clemen habe darauf gesagt: "Du Hundsvott" und
auch stracks darauff einen beschlagenen Krug und einen Becher mit Bier genommen
und beydes Goldammer auffn Kopf
und auf Stücke geschmißen, "dass davon eine Beule aufgelauffen". Der
Wirt Caspar Steinheußer hat
sofort seinen Knecht zum Gericht geschickt, und dieses hat "noch 2 Stunden
unter liechtes, ungefehr umb acht Uhr" Andreas Goldammer
besichtigt, der mit andern noch am Tische saß. Die "beule" wurde
"alß ein tauben Ey groß aufgelauffen" befunden. Auf dem Tisch lagen
auch die Scherbel des beschlagenen Kruges und eines braunen Trinkbechers.
In
der Sache werden später Zeugen gehört, so Andreas
Hörnig, Toffel Mühlender
(Mühlner), beide von Erlbach.
Auf
Blatt 9: Besichtigung des strittigen Fahrweges. Andreas Goldammer
ist Hintersässer, Clemen Dietze
Pferdner. Pferdner- und Hintersässergut gehörten früher einmal zusammen und
waren Besitz des alten Christoph Dietze.
Nach dessem Tod kamen 1646 die Güter an seine Söhne Hans und Clemen Dietze.
Hans verkaufte dann unterm 14-3-1676 sein Gut an Marten Lindtner
und schon am 13.12.1676 verkaufte dieser es weiter an Andres Goldammer.
In den Kaufbriefen keinerlei Rede von Fahrweg. Zur Zeugenvernehmung erscheinen
auch Thomas Schilde, 82 Jahre, der
seit 70 Jahren im Dorf wohnt. Der Richter Andres Mühlner,
Martin Reiche, Andres Nischer,
Caspar Steinheußer (alles Schöppen), ferner Hans Schilde
(70 Jahre).
Der
Gerichtsspruch geht schließlich zugunsten Goldammer.
Chronik
des C.F. Prauße Sign. A 4543 p. 427
Der
Kinderlehrer NN. Krause,
angestellt zu Brethnig als solcher ao. 1764, duelliert sich eines vormittags in
Gegenwart der weinenden Schulkinder mit einem preußischen Korporal.
[Ob
das Weinen der Schulkinder als Mitleid mit dem militärisch vermutlich
unterlegenen Pauker oder als Furcht vor dem andernfalls fortgesetzten Unterricht
gewertet werden kann, geht aus der Regeste nicht hervor.]
GH
Gnandstein Nr. 104 Bl. 152
Gnandstein,
29.12.1728. Der Wollkämmer Hans Voigt
zu Roda rügt, dass sich der dortige Gerichtsschöppe Hans Weißke
auf der Voigt'schen Hochzeit und auch nachher an Hans Michel Wildenhains
Biersuppe ungebührlich aufgeführt hat. Er habe sich als einen Ochsen
verkleidet und habe auf sich reiten und feilbiethen lassen. Weißke
wurde vorgefordert und sagt aus: Er kann nicht leugnen, dass er sich auf der Voigt'schen
Hochzeit allerdings mehr im Tanzhaus lustig gemacht habe. Er habe sich jedoch
nicht als Ochse, sondern als Schimmel verkleidet, und der eine Musikant sei auf
ihm zur Stube hinein geritten, und dieser habe ihn nachher auf Befragen für 40
Taler feilgeboten, und das könne der Bräutigam Hans Moßdorf
bezeugen, der anwesend war. Weiter sei nichts passiert. An Wildenhains
Biersuppe hätten sie vor Langerweile nichts vorzunehmen gewußt, da habe er
sich als Schimmel angezogen und Barthel Lohse
sei auf ihm geritten. Es habe ihn nachher gereut. Er wolle es auch nicht wieder
tun und bittet um eine geringe Strafe. Er bekommt 8 Tage Gefängnis, ersatzweise
pro Tag Haft 3 Tage zugewiesene Handarbeit. Bestraft wird auch Barthel Lohse.
Richter ist Martin Ahner und Schöppe
Hans Moßdorf zu Roda.
O.
Kunzmann, Chronik von Kitzen und der Buddeldörfer:
1.
In den turbulenten Zeiten des 30-jährigen Krieges (wie sie bei Hohenlohe näher
beschrieben werden) wurde der Simon Barthelmehs
aus Räpitz im Juli 1635 in der Schenke zu Kitzen aus purem Blödsinn
erschossen. Er hatte den in der Schenke einquartierten schwedischen Soldaten
gegenüber behauptet, dass er nicht durch eine Kugel
getötet werden könne. Einer der Soldaten nahm ihn beim Wort, nahm das
Gewehr des Barthelmehs und drückte
auf ihn ab, worauf dieser tot umfiel, obwohl man nachher sah, dass er Pfanne und
Ladung mit Bier angefeuchtet hatte.
2.
Bei der Kirchenvisitation 1562 wird bemängelt, dass nicht nur die Gemeinde
kirchlich vollkommen verkommen, sondern auch der Kirchhof von einer ganzen
Viehherde und mit Geflügel bevölkert sei; auch wolle der Küster, der getrennt
von seiner Frau lebe, keinen Schulunterricht geben. Dieser Küster hatte freie
Wohnung.
3.
Bei der Visitation am 13. Oktober 1578 war der Pfarrer Salomon Hoffmann
in einigen Nöten, da eine Eisdorferin im Verrufe stand, den "Drachen"
(Teufel) zu halten. Er selbst hatte außerdem die Kirchenbücher unordentlich
geführt. Auch die Knabenschule wurde beanstandet, da sie angeblich "wegen
der sterbensseuche ein halb jhar" geschlossen worden war. Die Mädchen
gingen überhaupt nicht zur Schule.
GH
Beucha Nr. 92 Bl 67
Gnandstein/
Roda, 27.6. (bzw. 1.7.) 1690: Rüge wider Paul Jungkhanß´
und Michel Kretzschmars Weiber.
[Witwe und Weib]
Am
vergangenen Mittwoch, als die Leute in den Streit-Wald in den Johannis-Hau
gegangen, sei Paul Junkhanßens Frau etwas eher gekommen als Michel Kretzschmars
Witwe. Da nun die Kretzschmarn
gefolgt und bei der Jungkhanßin
ohne Begrüßung vorbeigegangen, hätte diese gedankt, worauf jene, die
Kretzschmarn, ihre Kleider aufgehoben habe, der andern den bloßen Hinterteil
gezeigt und "sich schmücken heißen". Beide seien hernach in Zank
geraten. Michel Kretzschmars Sohn
aber sei zum Richter kommen mit Begehren, er solle doch beide Weiber vor sich
laden und sehen, ob er sie vertragen könne. Der Richter tut das, erreicht aber
nichts. Die beiden Weiber werfen einander wieder etliches vor, und die Kretzschmarn hat die Jungkhanßin
dazu noch eine Hure geheißen. Beide Weiber werden vors Gericht geladen und
erscheinen daselbst am 1. Juni 1690. Sie gehen wieder aufeinander los und
beschuldigen einander u.a., dass sie ihre Mütter verachtet hätten. Als Zeugin
anwesend Martin Weißkes Witwe.
Jede
der beiden Frauen bekommt 1 neuen ßo Strafe zudiktiert. Nach langer Zurede versöhnen
sich die beiden Weiber und wollen alle Feindseligkeiten fahren lassen. Das
Gericht droht jeder, die neuen Streit beginnen wollte, dafür 1 n ßo Strafe an.
GH
Gnandstein Nr. 111 Bl. 80
Gnandstein,
29.6.1735: Georg Syhre, Nachbar
und Gerichtsschöppe zu Roda, hat am 21. Sonntag nach Trinitatis den Reyh- und
Bierschank gehabt und hat an diesem Tage auch Musik und Spielleute gehalten. Er
wurde deswegen vernommen und gesteht, dass während des schweren Gewitters kein
Streich mit der Geige getan worden sei, und er habe seine Gäste auch ermahnt, während
des Gewitters mit ihm zu singen und zu beten. Ihm wird "der Unfug als
Gerichtsperson verwiesen", er wird diesmal mit einer Strafe verschont.
Gerichtsersonen: Richter Hans Weißke
zu Roda und die Schöppen Georg Peters
und Hans Moßdorf.
Dem
"Geschichtlichen Heimatbuch des Bezirkes Döbeln" von Emil Reinhold, Döbeln
1925 entnehmen wir "Aus dem Sagenschatz der Heimat":
1.
Der Teufel holt einen Leisniger Gerber.
Am
22. Januar 1579 abends um 10 Uhr ging Adam Steinhöfer,
ein Weißgerber, mit seinem Weibe aus der Schenke zu Fischendorf nach Hause,
wurde aber durch einen Sturmwind von der Brücke hinweggeführt und behielt die
Frau nur seinen Mantel in den Händen. Er soll sich vorher beim Biere mit einem
Schuster aufgelegt und geschworen haben, er wolle sich an ihm noch den Abend rächen
oder der Teufel solle ihn holen, was auch geschehen ist.
[Na,
hoffentlich hat Frau Steinhöfer,
des alten Zechers überdrüssig, nicht ein bisschen "geschubbst".]
2.
Die bösen Söhne zu Leisnig.
An
der Stadtkirche von Leisnig stand in Stein gehauen ein Mann, der beide Arme in
die Seite stemmt. Auf beiden Seiten war je ein Knabe abgebildet, dem eine Kröte
aus dem Munde wuchs. Das soll zur Strafe geschehen sein, weil sie ihren Vater
angespieen haben.
GB
Geithain Nr. 133 RB Syra 1583-1670 Bl. 14
Trebishain,
25.6.1584. Richter Michel Titze
und Schöppe Jacob Schlichter
haben gerügt, dass Michel Peckher
und Hans Frenzel mit 4 Pferden und
einem Wagen, so sie tags zuvor zu Pegau mit Getreide beladen, am Pfingstmontag
nachmittage damit gegen Geithain gefahren.
Amt
Colditz Nr. 1252 Bl. 36
Heinersdorf,
11. 7.1685? (1695?). Der Amtsrichter von Heynersdorf Hannß Schilling
rüget im Churf. Amt zu Colditz, dass Michel Becker,
ein Untertan zu Heynersdorf, jünghin Walpurigis in Gegenwart der sämtlichen
Gemeinde wegen eines Bettelmannes, den Becker
an den Heimbürgen geweisen hatte, auf Vorhaltung darüber zu ihm gesagt habe:
"Willstu an mir einen Narren haben, Ich wollte, dass du mir möchtest
woanders lecken!" Der Richter meint, dass sein Respect hierdurch sehr
geschimpft worden sei und bittet darum, ihn gebührend zu bestrafen.
Ebd.
Bl.? Jahr?
Heinersdorf:
Paul Becker hat ein Gut, das er schlecht oder gar nicht
bewirtschaftet. Er lässt es eingehen. Er ist ein tauber Mann, kann nicht hören.
Er zahlt keinerlei Current-Steuer und wurde deswegen ausgepfändet, worüber er
sich beklagt. Bescheid: Die Gemeinde solle seinen Steueranteil übernehmen,
damit Becker "nicht gar ins
Gericht kommen möge". Becker
ist seit 45 Jahren taub.
GH
Gnandstein Nr. 112 (1735/36), Bl. 11
10.
Nov. 1735: Caspar Junghanß Witwe
mit Sohn Hans sollen etwas Futter vom Pfarrfelde geholt haben. Schulmeister
Friedrich Meinhardt will es vom
Glockenturm aus beobachtet haben. Der Pfarrer Johann Jacob Thryllitius
zu Roda bittet darum, von einer Strafverfolgung der Witwe abzusehen.
GB
Leisnig Nr. 171 Bl. 43b
1591:
Simon Haferkorn zu Tragnitz ist vom Barbier Peter Goltze
ins Gesicht geschlagen, Schelm und Hudler geschimpft worden.
GH
Hainichen Nr. 52 (1705-14) Bl. 37
Hainichen,
12.12.1706: Georg Hammers Eheweib
Maria klagt gegen Elias Zetzsche,
der sie bei Christian Götze
schlecht gemacht hat. Er hatte zwar den alten Richter Martin Voigt
zu ihr geschickt mit der Bitte, sie wolle ihn nicht vor Gericht verklagen, aber
sie tut es doch. Er soll ihr vor Gericht Abbitte tun und eine Ehrenerklärung
abgeben. E. Zetzsche erklärt
jetzt vor Gericht: Er habe gesagt, ein Mensch, der nicht dankt, wenn man ihn grüße,
verdiene den Staubbesen; er habe aber die Beckerin damit nicht gemeint. Die Zeugin Christine Götze
erklärt, dass der Beschuldigte mit seinen Worten die Hammerin
gemeint habe.
Urteil
vom 27.3.1707: Elias Zetzsche
leistet der Hammerin christliche Abbitte, gibt eine Ehrenerklärung ab und zahlt
die Gerichtskosten sowie 1 neuen ßo Strafe.
GH
Medewitzsch Nr. 17, fol. 149, Medewitzsch, 21. Okt. 1717:
Hanß
Andreas Waldenburg hat die Regina Rudolphin
zu Medewitzsch geehelicht. Der Rittergutspächter Johann Dietrich hat am 8. August a.c. (lfd. Jahres) Beschwerde gegen
ihn geführt. Waldenburg erklärt
jetzt, dass er den wilden Birnbaum nicht geschüttelt habe, er habe im Vorübergehen
einen Prügel hineingeworfen und eine Tasche voll Birnen mitgenommen. Er sei der
Meinung gewesen, da andere es auch täten, würde es nicht viel ausmachen. Auf
Befragen gibt er an, dass Christian Lampe
es auch getan habe, der unlängst nach Lucka verzogen sei.
GH
Hopfgarten Nr. 719 (1768/69) Bl. 36b [FAP-Sign. NWSB]
Syhra,
31.12.1767: Vorgänge auf Christian Gerlachs
Hochzeit. Hans Becker von
Trebishain gesteht als Zeuge, dass er auf Gerlachs
Hochzeit anwesend war, leugnet aber, dass er Julemann
des Diebstahls bezichtigt habe, weil dieser vom Musikantenteller einen Groschen
weggenommen und dafür einen Dreier hingelegt habe. Die zwei Hochzeitsgäste
Heinrich Wagner und (..) Arnold
von Elbisbach hätten über seinen Tisch gerufen: "Das ist ein
Spitzbubenstreich". Er war auch beschuldigt worden, den Aufwärtern, als
sie schliefen, Bier in die Hose geschüttet zu haben, er habe nur ein wenig Bier
auf die Gesichter und die Ohren gespritzt.
GB
Leisnig 166 Bl. 110b, 1548: Der Pfarrer Magister Hase
und der Landrichter Peter Priemer
(Altenhof) haben beim Gemeindebier miteinander
gerauft. Der Magister hat dabei einen Stich in den Leib bekommen. Priemer
soll gefänglich eingezogen werden, gelobt aber, nicht zu fliehen, was er dann
des nachts aber doch tut.
Nachbemerkung:
es sei nicht erwiesen, dass Priemer
den Magister freventlich gestochen habe. Priemer
muss aber das Arztgeld zahlen.
GH
Großzössen Nr. 38, Bl. 72-75, Kreudnitz.
12.
Mai 1681. Der Schulmeister zu Kreudnitz Jacob Franze
contra Hans Dörings Sohn Hans und
andere. Der Schulmeister wurde übel beschimpft als Schelm, Dieb, Sauschneider,
Bärenhäuter und mit Dreck beworfen sowie mit einem Hammer ins Genick
geschlagen. Auch Pancratius Döring
befand sich bei der Gesellschaft. Als Söhne des Richters Severin Döring
zu Hain werden bezeugt Hans, Severin und Jacob Döring.
GB
Leisnig 165, Bl. 10b.
1538.
Augustin Arnold von Clennen und Donat Profant sind irrig geworden. Arnold hat dem Profant
eine hölzerne Kanne an den Kopf geworfen, so dass sie zersprang.
Profant
hatte zwei "Kreyhle" am Halse.
GH
Wolftitz Nr. 1, Bl. 185.
18.
Januar 1670. Vorm Gericht erscheint Georg Petzold,
Gerichtsschöppe zusammen mit zwei Juden Jockel und Michael Köche zu Prag.
Letztere meldeten sich bei ihm zu Dolsenhain. Sie haben auf der Strasse ein
"Schreibkästchen" gefunden, das jemand verloren hat. Auf dem Gericht
stellt man jetzt fest, dass es sich um einen Augsburger Schreibtisch von
schwarzem Holze mit Messingbeschlägen handelt, ziemlich hoch und in einem
Futteral steckend. Darauf ein Kaufmannszeichen. Kurz darauf erscheint der
Fuhrmann Christoph Tabisch von
Zieberle (?) "aus dem preßnischen Amt" und klagt, dass er ein Schränkchen
verloren habe. Es stehe dem Grafen von Klösterle
zu. Er vergleicht sich mit den Juden wegen des Finderlohns und bekommt das Schränkchen
ausgehändigt und zwar in Gegenwart von George Petzold
und Paul Gehrt.
GB
Geithain Nr. 133 RG Syhra 1583-1670 Bl. 17b.
Trebishain
1584. Richter und Schöppen haben gerügt, dass ungefähr nach Michaelis 1584
Merten Becker zu Brißnitz George Dahlens
Tochter zu Trebishain im Kaiserhain gepfändet, das Pferd mit heimgenommen hat
und es nicht herausgeben will.
Eodem.
Haben ferner gerügt, dass um Martini Jacob Steinbach
zu Brißnitz eines abends betrunken zu Jacob Berthold
in die Mühle gekommen sei, den Müller einen ehrlosen Mann gescholten und sich
mit ihm geprügelt habe. Steinbach
leugnet aber, des Müllers Weib eine Drachenfrau genannt zu haben.
GH
Gnandstein Nr. 95 Bl. 7b.
Altenmörbitz,
... 1709. Andreas Lungkwitz von
Krossen hat als Dienstknecht bei Jacob Backmann
zu Altenmörbitz mit George Teichmanns
Tochter Sibylle zu Altenmörbitz in ihres Vaters Wohnstube hinterm Ofen in der Hölle
Hurerei getrieben. Sie ist bereits "über die Hälfte" schwanger. Sie
geben vor Gericht an, dass sie heiraten wollen, bekommen aber beide 14 Tage Gefängnis
aufgebrummt.
[Hölle=Helle=Hellbank=der
enge Raum hinter dem Ofen (angelsächs. heal)]
GH
Gnandstein Nr. 112 Bl. 89.
Gnandstein
18.8.1736. Altenmörbitzer und Rodaer Untertanen haben das ihnen zukommende
Kornschneiden sehr übel verrichtet und dabei viel Schaden getan. In Gegenwart
des Richters Martin Doberentz und
des Gerichtsschöppen Georg Reichert
werden die Felder überprüft. Dabei wird festgestellt, dass die Arbeit
liederlich gemacht wurde. 15 aufgeführte Untertanen werden vernommen, darunter
Hans Junghans, Hans Waldenburg, Hans Zeiner,
Michel Backmann. Sie leugnen aber,
zu lange Stoppeln beim Schneiden gemacht zu haben.
- Die Herrschaft sieht diesmal von der Bestrafung ab, die Gerichtskosten
müssen die Bauern jedoch tragen.
GH
Wolftitz Nr. 1 (1663-1683) Bl. 335.
Roda,
23.3.1676. Pfarrer Georg Thryllitius
zu Roda berichtet, dass jüngsthin Christoph Kretzschmars
(+) einzige Tochter mit Thomas Graf
Hochzeit hielt (der auch das hinterlassene Haus kaufte). Während des
Hochzeitsmahles warf der Bräutigam in Gegenwart des Pfarrers mehrere Male mit
Gläsern. Ermahnungen fruchteten nichts, und der Übeltäter verübte weiteren
Unfug. Nach Beendigung der Mahlzeit gebot der Pfarrer dem Bräutigam, nach Hause
zu gehen.
GH
Gnandstein Nr. 112 (1735/36) Bl. 90.
Gnandstein,
6.4.1736. Michel Backmann aus
Neuenmörbitz klagt vor Gericht darüber, dass er mit seinem Eheweib, des
Richters Hans Graichen daselbst
Tochter, in Unfrieden leben muss. Er gerät häufig mit ihr in Streit, und sie läuft
dann zu ihren Eltern und versäumt die Hausarbeit. Er bittet das Gericht um
Hilfe. Am 14.4. wird des Richters Hans Graichen
Eheweib zur Sache vernommen, die natürlich dem Schwiegersohn die Schuld
zuschiebt. Sie leugnet, dass sie oder ihr Sohn Hans Graichen den Schwiegersohn geschlagen haben! Der Hausgenosse
und Schuster Vogel, der bei Graichen
wohnt, sagt zugunsten seiner Hauswirtin aus. Das Gericht fordert die
Parteien auf, sich zu vertragen; beiden Teilen wird Gefängnisstrafe angedroht,
wenn man keinen Frieden hält.
GB
Leisnig Nr. 172 Rüge beim Landsgericht Fischendorf Bl. 295.
Fischendorf,
11.8.1608. Gestern haben sich Augustin Kiseling
zu Zollschwitz auf dem Heimwege in der Kiselingin
Holz mit Matthes Papßdorf, Caspar
Bergkmanns Knecht, geschlagen. Kiseling
erhielt mit bloßer Wehr einen halbglied langen Stich in die Stirn und drei
Stiche in die Jacke. Papßdorf
bekam eine Wunde so lang |--------| [im Original tatsächlich angegeben] an der
Stirn und Laschen [=Wunden] auf der Nase und am Backen. Kiseling
berichtet, dass Augsten [Augustin], Sohn von Andre Nitzsche, dem Papßdorf
geholfen habe.
Amt
Rochlitz Nr. 5 1560-1568 Bl. 106b.
Rathendorf,
4.11.1561. Caspar Kellner, Nicol Methe und Georg Liebing
haben im Kretzschmar zu Rattendorf gezecht und sich toll und voll gesoffen, und Liebing
hat im Hausgang Bendix Liptzsch
von Dehlitzsch [Döhlitz bei Rochlitz] niedergeschlagen. Als der Richter in der
Schenke erschien, haben die drei Säufer ihn mit Bier begossen und die Krüge
nach ihm geworfen. Er trug eine Fleischwunde an der Lippe davon. Die Übeltäter
saßen vom 28.10. bis zum 4.11. im Gefängnis und schworen dann Urfrieden.
GB
Leisnig 170 Bl. 90b.
Ort?,
28.5.1585: Georg Kieseling zeigt
an, dass ihm heute Nacht eine Leiter ans Kammerfenster gelegt und 4 Pfühle
gestohlen worden sind.
GB
Leisnig 172 Bl. 67b.
Ort?,
30.1.1604: Augustin Keseling zu
Zollschwitz rügt. Augustin Förster
habe ihm gestern abend von der Bank gerissen und auf ihn eingeschlagen, fast das
Hemd aus der Hose vom Halse gerissen und ihm im Gesichte gekratzt. Beim Weggange
habe er eine bloße Wehr geholt, ans Tor geschlagen, den Keseling übel
gescholten und ausgefordert. - Förster
entschuldigt sich damit, dass er sehr bezecht gewesen sei.
GH
Gnandstein Nr. 101 (ab 1725) Bl. 1 und Bl. 3.
Altenmörbitz/
Gnandstein, 10.1.1725. Jacob Martin
von Schönbach bürtig, Schirrmeister beim Gastwirt Elias Graichen
zu Altenmörbitz, hat die Dienstmagd Sibylle Gabler
geschwängert, die damals bei Elias Graichen
jetzt bei Barthel Klinge zu Bocka
diente bzw. dient. Sie gibt an, dass er ihr die Ehe versprochen habe. Jacob Martin
ist nicht mehr bei seinem alten Dienstherrn, der aber für ihn gut sagt ... Bl.
3 erscheint die Geschwängerte als mittelste Tochter des Häuslers Michael Gabler
zu Oberleuborn(?), 29 Jahre alt, und am 18.1.1725 erscheint vor Gericht Jacob Martin
als Hans Martins zu Schönbach ältester Sohn, 23 Jahre alt,
Schirrmeister bei Elias Graichen.
Er gesteht die Schwängerung ein, nicht aber ein Eheversprechen. Er will und
wird die Gabler nicht heiraten.
Beide werden wegen begangener Unzucht zu 14 Tagen Gefängnis und zur Tragung der
Kosten verurteilt. Wegen des Eheversprechens soll die Kirche noch ein Wort
sprechen.
Gerichtspersonen:
Richter Andreas Berger zu Altenmörbitz,
Richter Andreas Kirsten zu
Dolsenhain und die Schöppen Andreas Nöbel
und Barthel Curdt.
GH
Wolftitz Nr. 1 Bl. 178b.
Greifenhain,
21.5.1669. Pfarrer Johannes Graichen
beschwert sich über einen Michel Gerth.
Dieser sei 1 Jahr nicht zum Tische des Herrn gegangen, er schleppe sich seit 4
Jahren mit einer Witwe Melosine herum, habe des Pfarrers Sohn geschlagen, die
Nachbarn beschweren sich über ihn. Michel Gerhardt
(Gerth) ist der Eidam der Witwe
Anna eines Thomas Trebß.
GH
Großhermsdorf 89 Bl. 1
Hartmannsdorf,
11.12.1684. Hanß Töpfers
nachgelassene Witwe zu Hartmannsdorf und Jacob Linse
klagen gegen Anna verw. Jacob Fischer
zu Hartmannsdorf, die letzthin zum Gemeindebier den Linse geschlagen und die Töpfer
unziemend beschuldigt hat.
Bl.
16b: Vernehmung der Anna verw. Jacob Fischer
zu Hartmannsdorf. - Sie hat beim Gemeindebier mit in Georg Töpfers Stube gesessen und mit getrunken. Liese
(wohl Linse) habe sich mit seiner Frau gestritten und verzankt. Liese
(Linse) habe sie, die Anna, eine Hure und Diebin geheißen. Sie
sei darauf an Lieses Tisch
gegangen und Liese habe sie
weggeschlagen. Die Zeugen Müller,
Hans Hermann und Paul Kratzsch
sagen jedoch aus, dass die Anna den Liese
geschlagen habe. Auch der Richter Georg Müller
sagt zu Ungunsten der Anna verw. Fischer
aus. Er habe auf dem Tisch gelegen [!] und es klatschen hören. Die Angeklagte
muss eine Ehrenerklärung abgeben.
GH
Gnandstein Nr. 100 Bl. 35.
Gnandstein,
17.1.1724: Martin Weißkes zu Roda
Sohn Hans Weißke ist vergangene
Heilige Drei Könige beim Richter Martin Ahner
zu Bier gewesen und hat dort mit zwei Soldaten, Korporal Schulze und Dragoner Lange
getrunken und getanzt. Streit kommt auf, der Dragoner schmeißt dem Hans Weißke
seinen vollen Bierkrug ins Gesicht. Er wird von seinem Vorgesetzten bestraft.
Amt
Borna Nr. 20 Bl. 220
1702:
Georg Rauschenbauch von Trages beschwert sich darüber, dass ihm
Georg Behner über seine geschüttelten
Birnen geritten ist.
GH
Benndorf Nr. 5 Bl. 70b
(wohl)
1630: Fastnachtstag ufn Abend. Der Schenke Georg Berger
mit seinen Söhnen Simon und Merten und sein Weib ist vors Haus gekommen, wo
eine solemne Schlägerei im Gange war, bei der auch zwei Fenster eingeschlagen
wurden. An der Keilerei u.a. beteiligt: Hans Winckler, Michel Heilemann und N. Raubold.
GB
Leisnig 165 Bl. 43
(Leisnig)
1539: Donat Profant (Zw.) hat mit
seinem Sohne (NN.) den Franz Lehman
(Zw.) mit einem langen Messer um den Kopf geschlagen und zu erstechen gedroht.
War
gefänglich eingezogen und zahlt 2 ßo Strafe. (Prafants
Knecht hatte in Lehmanns Rüben
gehütet, und dieser hatte ihn pfänden wollen.)
Amt
Rochlitz Nr. 5 Bl. 244b
6.8.1563:
Am 1.8. hat Clemen Quellmalz von
der Leube [Langenleuba] zu Seifersdorf hinter Urban Pechsteins
Hof ohne Ursache Andres Weber mit
einer "mordlichen Wehr" am linken Ellenbogen eine tiefe Wunde
geschlagen und ihm auch ins Gesicht geschlagen. Er wurde auch ins Gefängnis
gesetzt zur Abscheu anderer böswilliger Buben. Er saß 13 Tage und leistete
dann Urfrieden.
GH
Medewitzsch Nr. 19 Bl. 40
Pegau
1.5.1720: Hanß Georg Taubert
berichtet, dass die alte Todtin
einen fremden Kerl zu sich ins Haus genommen habe und sich diesfalls nicht bei
der Obrigkeit gemeldet hat. Sie sei deshalb in 1 ßo Strafe verfallen. Am 13.5.
erklärt die Todt, dass der Kerl,
der bei ihr sei, Hanß Walther heiße
und ihre Tochter heiraten wolle. Er sei Freitag vor drei Wochen in Großwischstauden
bei seinem Herrn verunglückt und hätte eine böse Hand bekommen, so dass er
nicht arbeiten kann.
Auszug
aus der Chronik von Profen bei Zeitz (1931)
Vom
"frembden" wie Einheimischen musste das Nachbarrecht (Bürgerrecht in
Städten) erworben werden: 10 Gr. 6 Pfg., der Klein-Nachbar 2 Gr. 6 Pfg.
Beim
Umziehen wurde Förderziehgeld bezahlt, die einzelne "Persohn" 1 Gr. 3
Pfg., "Auswärtig Volk" zahlte 10 Gr. 6 Pfg. Der Hauswirt musste zur
Aufnahme Fremder die Genehmigung der Gemeinde haben "bei einer halben Tonne
Bier Strafe, der obrigkeitlichen Strafe vorbehaltlich". Dieselbe Strafe
traf den Nachbarn, der mehr als einen Hausgenossen (Mieter) aufnahm. Fremde
durften nicht über Nacht behalten werden ohne Wissen der Gemeinde; Strafe: 1
Tonne Bier. Wenn die Glocke die Gemeinde zusammenrief, musste jeder Nachbar
erscheinen, sonst 5 Gr. Buße. Die Sturmglocke läutete bei Feuer und
feindlichen Überfällen (30jähriger
Krieg). Dann musste der Nachbar antreten mit Gewehr zur Verteidigung oder mit
einem Gefäß (Wasser) auf dem Platze (Markt); Strafe 1/2 Tonne Bier. Bei
Feuerausbruch sollte der Nachbar "Feuer" rufen; Strafe 1/4 Tonne Bier.
Wer zuerst Wasser in der "Döse" zur Brandstelle brachte, erhielt als
Belohnung 10 Gr., die dann eintreffenden 6 und 4 Gr. Der Hausbesitzer musste
eine oder 2 Leitern in seinem Gehöft haben von 20-30 Sprossen Länge und eine Döse
= größeren Wasserbehälter; Strafe: 1 Tonne Bier. Das öffentliche Feuerlöschgerät
des Dorfes "Proffen" war: 6 lederne Waffereimer, 2 Wasserschleifen mit
Fässern und in jedem der vier Enden 2 lange Gemeindeleitern und 2 Feuerhaken.
Pfingsten fand die Begehung der Häuser statt, um die Feueröfen auf ihren
Zustand hin zu besichtigen; Schadhafte Öfen kosteten 5 Gr. Strafe. Zum Weidenköpfen
musste sich der Nachbar auf Anordnung des Richters zur Verfügung stellen bei 5
Gr. Buße. Der landwirtschaftliche Besitz war vor Schädigungen jeder Art ganz
besondere geschützt. Vor Laurentius durfte niemand auf dem abgeernteten Felde hüten;
Strafe: 1/2 Tonne Bier. Alles Weidevieh musste dem Hirten überlassen werden bei
5 Gr. Strafe. Der neu angenommene Hirt musste vom Pfarrer bestätigt sein. Der
Besitzer der Baustädte im Mühlende, die F r o s c h w e i d e genannt, musste
das Gemeinde-Schwein halten. Die Bewohner aus Lützkewitz und Beersdorf, die in
Profener Flur Wiesen besaßen, sollten ihr Vieh durch das Dorf treiben, nicht
beim Eisberg hin; Strafe 1/2 Tonne Bier. Schadenersatz musste leisten, wer mit
seinen Pferden oder anderem Vieh auf fremdes Eigentum fuhr, außerdem als Strafe
1/2 Tonne Bier. Der Kleinhäusler (Nachbar
minderen Rechts) durfte nicht mehr als 1 Kuh und 1 Kalb halten, der Mieter dann
keine Kuh, wenn er kein Feld hatte. Ersterer zahlt jährlich zu Pfingsten in die
Gemeindekasse von der Kuh 8 Gr., vom Kalb 4 Gr., vom Schwein 2 Gr., von der
Ziege 1 Gr. 6 Pfg., von der Gans 4 Pfg., außerdem als Hüterlohn an den Hirten:
4 Gr., 2 Gr., 1 Gr., 9Pfg. und 2 Pfg. Bei Strafe sollten die Gänse vor den
Hirten getrieben werden. Geregelt war das Ausgehen zum Grasen auf den bestellten
Feldern: Aus einem großen Hause 2 Personen, aus einem kleinen nur eine. Bei
nassem Wetter war das Grasen verboten. Das gesammelte Gras durfte der Besitzer
kontrollieren. Nach dem Eintreiben des Hirten zu Mittag und Abend durfte niemand
mehr fremde Felder betreten. Vor dem Abernten durften nicht Ähren gelesen
werden bei einer halben Tonne Bier Strafe; auch das Stoppelrechen war verboten
bei gleicher Strafe.
Die
Gebühr für das Brauen in Plaschners Brauhaus betrug 6 Pfg., der Fremde zahlte
1 Gr., davon wurden die Gemeindebrunnen geschlämmt und baulich erhalten. Der
Kleinhäusler durfte nicht brauen. Gemeindeeigentum war die Gemeindeschmiede,
die Baderei und das Gemeindehaus. Besonders bedeutungsvoll für das
Gemeindeleben waren
die Gemeindeversammlungen zu
Pfingsten oder acht Tage vorher, kurz "die Gemeinde" (das Thing der
Alten). Der Richter vom Stuhl ließ die Glocke läuten. Wer nicht anwesend war,
zahlte 10 Pfg. Strafe oder Bußgeld. Beim Zahlen der Steuern (= an den
Rechentisch treten) musste der Hut abgenommen werden. In der Versammlung ging es
würdig zu: Keiner durfte den anderen Lügen Strafen oder Beleidigen; Strafe: 1
Tonne Bier. Die Bieraufträger bedienten die Nachbarn. Vom Gemeindebier erhielt
jeder Nachbar durch ihn einen Krug Bier, aus dem Schenkfaß beliebig viel. Nach
Beendigung der Tagung läutete die Glocke wieder, und der Richter schloß das
Gemeindebuch. Er ermahnte die Nachbarn, das Bier, "so noch auf dem Viertel
war", in Frieden und guter Einigkeit auszutrinken. Der Nachbar, der bei der
Versammlung "freventliche Worte" gebrauchte, wurde doppelt bestraft.
Was
ist "Quaas"?
Im
Amtsblatt des Städtchens Roda in S.-A. war, wie man uns mittheilt, von dem
Wirthe Schüler zum Quaase eingeladen worden. Ein Leser, dem das Wort "Quaas"
unbekannt war, wandte sich an Brockhaus mit folgendem Poem:
"Im
"Amtsblatt" ladet poetisch fein
Der
Wirth von Roda zum Quaase ein;
Die
Einladung sehr verlockend ist,
Doch
Quaas mir gänzlich fremde ist.
Schlug
deshalb schneunigst den Brockhaus nach
Um
mich aufzuklären in dieser Sach´!
Ich
such´und suche nach dem Quaas
Ja,
sag´ mir Brockhaus, was ist das? -
Wo
find´in deinem Buche ich:
Was
Quaas ist! - bitte erkläre dich!"
Umgehend
traf von der Redaktion des Brockhaus folgende Antwort ein:
"Quaas
- gewöhnlich quas, sprich Kwaß
In
Rußland ist´s ein labend Naß,
(S.
Brockhaus Konv.-Lex. Bd. X S. 856a)
Doch
brauchst zu schweifen nicht so weit,
Gedenke
nur der alten Zeit
Wo
rings um Roda und weiterhin
Nach
Altenburg zu zog sich hin
Der
Wenden Heimath, fröhlich, frei:
Da
hieß der Kwas - eine Gasterei.
(Die
Lausitz-Wenden nennen das,
Was
Hochzeitsschmaus ist, einen Kwas.)
Geblieben
ist das alte Wort
Noch
jetzt bei deutscher Zunge dort. -
Wenn
Schüler wieder winkt zum Quaas,
Ihn
ja nicht ungenützt verpaß!
Steck´
einen vollen Beutel ein,
Iß,
trink´ dort, laß´ es wohl dir sein!
Und
ward ganz leer der Beutel dein,
So
ist´s gewiß: der Quaas war
fein."
Die
Redaktion des Brockhaus
(Zeitungsausschnitt
um 1900)
Alles
schon mal dagewesen - oder warum schon im Jahre 538 v. Chr. die Genealogie so
wichtig gewesen wäre!
Nehemia,
der Sohn Hachaljas, berichtet darüber in seinem Buch:
Und diese zogen auch mit herauf von Thel-Melah, Thel-Harsa, Cherub, Addon
und Immer, aber sie konnten nicht anzeigen ihr Vaterhaus, noch ihren Samen, ob
sie aus Israel wären: Die Kinder Delaja, die Kinder Tobia und die Kinder Nekoda,
sechshundert und zweiundfünfzig. Und von den Kindern der Priester:
die Kinder Habaja, die Kinder Hakkoz, die Kinder Barsillai, der aus den Töchtern
Barsillais, des Gileaditers, ein Weib nahm, und ward unter derselben Namen
genannt. Diese suchten ihre Geburtsregister und fanden keine; darum wurden sie
untüchtig geachtet zum Priestertum. (Esra 2, 59-64)
GH
Prießnitz Nr. 87 Bl. 199
13.12.1674
- Rügen: Am Adventstage haben etliche Nachbarn und Gäste in der Schenke
gezecht, darunter auch Daniel PETERS, des Schützen Sohn allhier, der gegen Hans
ÖRDTELs Sohn, hier Hans genannt, mit Scheltworten herausgefallen ist, hat ihn
einen "Hundsfott" über den anderen geheißen und hat ihm vorgehalten,
dass er "uff des v. EINSIEDEL Jagen die Netze nicht richtig stelle",
hat ihn deswegen ins Gesicht geschlagen, was ÖRDTEL alsbald dem Richter meldet.
Amtsgericht
Geithain Nr. 638 S. 167
Oberfrankenhain,
21.10.1716: Gutsbesitzer Georg KUPFER, Gutsbesitzer Thomas BECHSTEIN und Georg
LEGEL sollen am 18.10. unter der Predigt den Backofen geheizt haben
[Kirmeskuchen!]. Sie werden alle drei mit Geld bestraft.
GB
Rochlitz (ohne Nr.)
Oberfrankenhain,
4.3.1716: Anna, Eheweib von Hans HÖHLE, Accise-Einnehmer und Rosina, Eheweib
von Michael STEINERT, werden beschuldigt, bei Hans JEHNICHEN bei Nacht 5 Bund
Reizholz gestohlen zu haben. Sie streiten das ab und wollen es von Eva, Georg HÖHLEs
Tochter, geschenkt bekommen haben. Schließlich schwören sie es, obwohl Eva
davon nichts weiß.
GB
Rochlitz 280 S. 209b
Dienstag
nach Palmarum (2.4.) 1588: Jakoff MÜLLER hat zugesagt, seinem Weybe zu befeln
(befehlen), dass sie seynen Vatter Veitt in ehren haltte, vnd Ihme das Jenige,
So ehr kauffet zu kochen, Ihme auch seyne hembden vnd bettgerethe reynigen vnd
waschen, auch sich aller unnutzen wortt enthaltten.
GB
Rochlitz Nr.?
30.5.1750:
Demnach acto Martin LERCHEn, einem Auszugsmann in Gottfried SYHREns Hintersäßerguthe
zu Oberfrankenhain, auf dessen selbst eigenes Ansuchen, weil er, wie die
Gerichte zu Oberfrankenhain attestieret, auch befunden worden, etwas einfältig
und vergeßlich ist, mit Reden und nachdenken sich fortzuhelfen nicht vermag,
weder Lesen noch schreiben gelernt, ihme, wie alt er sey, nicht erinnerlich
gewesen, ER AUCH DAS GELD NICHT KENNET und diejenigen 300fl. Angeld, die er von
seinem Anna Maria 23. August 1749 Gottfried
SYHREn zu Oberfrankenhain verkaufften Hintersäßerguthe erhalten, dem
ohnlängst zu Niederfrankenhain verstorbenen Gastwirth Georg HÖHLEn, nachher
SYHRE gehörig, ohne hierüber ein Dokument oder Rechnung zu bekommen, ausgehändiget,
gestalten Sachen nach, Georg HÖHLE (Nr. 29), ein hiesiger Gerichtsunterthan und
Pferdner ... zum Vormund gewohnlichermaßen constituiret worden.
Beier,
Adrian. Architectus Jenensis. Neu herausgegeben von Herbert Koch [Erstauflage
1672]. Jena: Bernhard Vopelius 1936, S. 79
Die
Geringen Gassen [in Jena] sind diese:
I.
...
II.
Um den Marck[t]: Das Roßmarin=Gäßlein ... hinter dem Rathhause, und hat
seinen Nahmen nicht von wolriechenden Roßmarin, die etwan bey den Fenstern zur
Zierde und zum Geruch stehen, sondern von den ungefegten Latrinen und Cloacen,
die nicht wie Roßmarien wolrichen, sondern wie Koth und Unflat übel stincken:
Darwieder dienet bißweilen ein starcker Regen, täglich aber das abgelassene
und durchfließende Wasser des Leuterbachs.
Theodor
Anckelmann, Johann Albert Fabricius. Inscriptiones Antiqvißimæ &
celeberrimæ Urbis Patriæ Hamburgensis. Hamburg 1706, Nr. LI (S. 21).
Heinrich
Wichgrebe. Anno Christi 1642. den
27. Tag Decembris ist der Wohl=Edler / Gestrenger / Vester und Mannhaffter Herr
/ Heinrich Wichgrebe / Königl.
Schwedischer gewesener Obrister=Lieutenant zu Fuß / dieser guten Stadt
[Hamburg] wohlbestalter sechs=jähriger Obrister=Wachtmeister; Nachdem er in
einer Gasterey bey vorsetzlicher Zunöhtigung / Verunglimpffung / und dahero
enstandenen Unwesen / unvermuhtlich von vielen insgesamt angesprenget / und
zuvor wehrloß gemacht / durch zwey Stiche von zweyen zugleich hieselbst in
seinem Vaterlande gantz erbärmlich entleibet / und folgenden 8. Januarii anhero
Christlich zur Erden bestättiget / seines Alters 45. Jahr. Dessen abgeleibten Cörper
/ den nebenst der Seelen Gott genade / allhie die gerechte Rache und fröhliche
Auferstehung durch Christum erwartet.
GB
Geithain Nr. 2114 S. 91
Oberfrankenhain,
4.2.1818: Der Richter Gottfried ÖRTEL hat einen Grenzstein und damit die Grenze
zwischen Hermsdorf und Niederfrankenhain verrückt (in der Gäßnitz) zwischen
dem GERLACHschen Holze (Niedergräfenhain) und dem Gottfried HÖHLschen
Holze (Niederfrankenhain). Beim Bauhebeschmaus [Richtfest] von ÖRTELs neuem
Wohnhaus war es verraten worden.
[wohl
GB Leisnig]
[Altenhof],
28. Dez. 1603: Hans HAFERKORN beklagt sich, dass Peter ZIEGNER am Gemeinbier ihn
einen Schelm und Gänsefresser gescholten und HAFERKORN hätte sich Leute
gehalten, die ihm die Gänse zugetrieben. Peter Z. entschuldigt sich damit, er
habe das auch erst gehört. Er wisse von HAFERKORN nur Gutes. Gleichzeitig
beschwert sich die ganze Gemeinde über Peter Z. Er habe sie gescholten und
gesagt, sie wären nicht ehrlich. ZIEGNER dagegen sagt aus, er habe gesagt, sie
hielten's nicht richtig, manches zeigten sie an, anderes nicht. Sonst wisse er
nichts Unehrliches von ihnen.
Carsted,
Atzendorfer Chronik, Mitte des 18. Jh.
Vormahls
war der Kirchhof [in Atzendorf, ca. 30 km südlich von Magdeburg] beständig
offen. Die Schweine wühlten in den frischen Gräbern, und die Schulbediente
erzogen ihre Gänse darauf.
Der
Heimatbote 6 - 1997
Zur
Döbelner Pferdebahn (1892-1926)
In
Döbeln wars gemütlich,
da
gab's 'ne Pferdebahn,
das
eine Pferd das zieht nicht,
das
andere lief lahm.
Der
Kutscher, der ist bucklig,
die
Räder, die sind krumm,
und
aller fünf Minuten,
da
kippt die Karre um.
Interessant
auch die Fahrgast-Vorschriften:
....
mit der Pferdebahn sollte höchst gesittet und angenehm gemüthlich
gefahren
werden. Vertraulichkeiten beim Ein- und Aussteigen,
insbesondere
gegen Damen, sind sehr streng verboten!...
(Der
Fahrpreis - 10 Pfennigen pro Fahrt - blieb 32 Jahre stabil)
Der
Heimatbote 5 - 1997
König
Johann von Sachsen [1801-1873] sollte einmal während einer Landesreise bei dem
Döbelner Bürgermeister Schwabe
übernachten. Für die Huldigung des Königs wurden die Fenster der Stadt und
der Kirchturm illuminiert und am Turmrundgang ein großes Transparent
angebracht. Die Beleuchtung am Rundgang der Kirche sollte den König, der aus
Richtung Leisnig/ Großbauchlitz erwartet wurde, überraschen. Es kam aber alles
ganz anders. Durch den Wind entzündete sich das Transparent an der
Kirchturmbeleuchtung, was zur Folge hatte, dass das Feuer auch den Kirchturm
ergriff und dieser somit in hellen Flammen stand. Fürwahr ein feuriger Empfang!
GB
Rochlitz Nr. ?
Oberfrankenhain,
15.3.1677: Klage Michael ROESSNERs gegen sein Weib und seinen Sohn Hans ROESSNER:
"...er müsste wie ein alter Narr sein und im stall wie ein unvernünftig
Vieh liegen, da sein Weib ihr gut bette hette ...". Seine Frau kontert:
"... vielmehr könnte sie darthun, dass er nicht dazu gebracht werden möge,
dass er in sechs und mehr Wochen ein weiss Hembde anzuziehen..."
Steuerregister
Oberfrankenhain 1661
Michel
LEGEL hat in drey Jahren wenig darauf bestellet, ist an Gebäuden sehr
eingegangen und liegen 9 Ruten an Feldern wüste, das es zur Helffte nicht
angebauet und weil armuths halber vergangenes Jahr er ausgetreten
(Steuerstreik!), sich auch nicht wieder gestellen wollen, biss an Erblichen gefällen
ihme eine Erleichterung geschehen, 2 volle Schocke 20, gangbare Schocke 17,
kaduke Schocke 3.
Sechs
Jahre später sieht es noch genau so bescheiden (oder noch schlimmer) aus:
Steuerregister
1667: volle Schock: 20, gangbare Schock: 17, kaduke Schock: 3, "Michel
LEGEL lieget 2 Scheffel wüste und müsste sein Hauss mit stützen stemmen, könnte
kaum treige (=trocken) darinnen wohnen".
GB
Geithain Nr.?
Oberfrankenhain
30.6.1715: Der Herr Pfarrer hat angezeigt, dass die Gemeinde den Feiertag nicht
heilige. Am heutigen angeordneten Dankfeste seien bei Michel STEINERT, Pächter
von Michel VOIGT zu Geithain, Spielleute zusammen gekommen. Michel STEINERT,
sowie die Musikanten Michel BEYER und Hans HÖHLE entschuldigen sich, sie hätten
nur das Viertel Bier ausgetrunken, das Michel VOIGT der Gemeinde für
Steinfuhren zu seinem neuen Hausbau im anderen Gut (Nr. 43) geschenkt hätte.
"...sie machten itzo gleich Örthe..." (=Gasterei, Schmauserei).
Trotzdem werden sie zu 1nß Strafe zusammen verdonnert.
GB
Geithain oder Rochlitz?
Oberfrankenhain,
3.9.1715: Michael STEINERT, Häusler zu Oberfrankenhain, hat "gestrigen
Tages umb Mittag herum, bey David OERTELs Witwe mehr als eine Backschüssel
Birnen aus den Garten entwendet, habe aber eine Backschüssel voll, auf
Vorhalten Michel OERTELs, des Sohnes, wiedergebracht. Zeuge: Anna, Michael BÖRNERs
Eheweib, der Tochter der Witwe. STEINERT erhält 30gr. Strafe!
Jahrgedinge
Wyhra 1562: Augsten [Augustin] KUPPE lässt rügen, dass er bestohlen wurde.
Steffan
KRAUSSE rügt, dass Peter WERBERs Hund auf dem Feld seinen Ranzen zerrissen hat.
Peter KRAUSSE rügt, dass ihm auf dem Feld 3 Mandeln Korn weniger 1 Garbe
ausgedroschen wurden.
JG
1564: Barthel KUPPER wurde auf dem Feld ein Pflug weggestohlen. Peter KRAUSSE
wurden auf dem Feld die Weiden an seiner Egge zerhauen.
JG
1567:
Barthel
KUPPE rügt, dass ihm von seinem Hof weg sein Pflug gestohlen wurde.
GB
Geithain oder Rochlitz?
Oberfrankenhain,
8.8.1716: David KRALAPP, Hausgenosse bei Hans NÖBEL, rügt, dass Rosina, Michel
STEINERTs Eheweib, ihm eine weisse Henne entwendet hätte. Rosina STEINERT
gesteht, dass sie die Henne, weil sie in ihrem Garten viel Schaden angerichtet,
tot geschmissen und ins sog. Kirchpuschenholz geworfen hätte. Sie muss 30gr.
Strafe und 4gr. an KRALAPP zahlen!
GB
Geithain oder Rochlitz?
Oberfrankenhain,
22.1.1651: Maria, Tochter des verstorbenen Peter AHNER zu Niedergräfenhain (c.c.
Thomas HEIL) mit ihrem künftigen Ehewirt Matthias DIETZE vergleicht sich
mit Georg NÖBEL von Oberfrankenhain (Beistand: Peter LEGEL der Jüngere) wegen
Kauftermingeldern. "...NÖBEL hat gebeten, man wolle so geschwinde nicht uf
ihn zudringen, weil er erstlichen das Gut sehr teuer in Kauf hette, vors andere
die schweren Kriegslasten die ganze Zeit ausgestanden, indem er leib und leben
darob gewagdt, das es nicht von Soldaten in Brandt gestecket worden, wie leicht
geschehen können..."
GH
Kitzscher Nr. 215 Bl.?
Kitzscher
5.9.1612: Marcus KIRCHNER, gewesener Schäfer zu Beucha, kommt aus dem Gefängnis
und leistet Urfriede. Er hatte 1 Schaf und 24 Lämmer entwendet und sie dem
Fleischhauer Daniel Winter zu Dreysick verkauft. Er kommt mit verhältnismässiger
Strafe davon und wird des Landes verwiesen. Gerichtspersonen: Georg BECKER
(Richter), Peter SCHILLING, Augustin FRANCKE und Brosik KÜTNER (Schöppen).
Bauer
und Gutsherr in Kursachsen (Straßburg 1892 – Neuauflage 2000)
Vor
den Pfingstfeiertagen des Jahres 1609 wartete der Stadtschreiber zu Freiburg,
der den Verkauf aus den Ratsbrauereien daselbst zu kontrollieren hatte,
vergeblich auf die Bauern des in der Meile gelegenen Dorfes Zeuchfeld, welche
nach den in den Jahren 1548 und 159O ausdrücklich bestätigten Privilegien der
Stadt Freiburg kein "fremdes" Bier schenken durften. Er schöpfte
Verdacht, da er sich nicht denken
konnte, dass die Bauern diesmal das hohe Fest gänzlich ohne das übliche
Pfingstbier feiern wollten, denn die Ernte des vergangenen Jahres war nicht
schlecht gewesen, und der Stand der Saaten versprach für dieses Jahr womöglich
eine noch bessere. Zudem musste die Gemeinde von früheren Jahren her wissen,
dass er, der Herr Stadtschreiber, es mit der Zahlung nicht so genau nahm,
sondern gerne bis nach Beendigung der Gerstenernte damit wartete, wo sich dann
die verlorenen Zinsen bei der Berechnung des Gerstenpreises sicher wieder
einbringen ließen. Freilich - die letzten Gebräude waren, da man dem alten
Braumeister wegen vorgekommener Unregelmäßigkeiten hatte kündigen müssen, in
den letzten Tagen seiner Geschäftsführung von diesem mit geringer Sorgfalt
hergestellt, und - der Stadtschreiber schüttelte sich – offen gestanden ein
wenig missraten. Sollten die Zeuchfelder Bauern, denen eine feine Zunge nachgerühmt
wurde, davon Wind bekommen und sich ihr Pfingstbier anderswo beschafft haben? -
Das wäre denn doch! -
Sorgenvoll
verließ der Stadtschreiber die Schreibstube - es war Freitag Abend – übermorgen
ist Pfingsten - was thun? Er deutete beim Verlassen des Rathauses dem Ratsfrohn
-Stadtknecht - seinen Verdacht an und befahl ihm, womöglich am nächsten Tage
noch einen Versuch zu machen, Licht in die Sache zu bringen. - Der Stadtfrohn
ist ein pfiffiger Kopf; am nächsten Morgen macht er sich an ein Zeuchfelder Bäuerlein,
das zu einigen Festeinkäufen noch zur Stadt gekommen war, und das er von früher
her als ein wenig vertrauensselig kannte, wenn ihm der gute Schnaps in der
Ratsschenke die Zunge gelöst hatte.
Und
richtig! Das Mittel wirkte, und schon beim dritten Gläschen wusste der
splendide Gastgeber, was er wissen wollte. Er verabschiedete sich ziemlich kühl
von seinem verdutzt dreinschauenden Gaste, der sich nach einigen weiteren Gläschen
schweren Schrittes auf den Heimweg machte. Der Ratsfrohn war indes in höchster
Eile zum Stadtschreiber gelaufen, welcher seine Ahnung durch die erhaltenen
Mitteilungen vollauf bestätigt fand. Hatten richtig die verd ... Bauern ihr sämtliches
Pfingstbier - oh, sie wussten, was gut schmeckt - aus Zschorta, Naumburg und
Bedra geholt!
-
Die Sache war ernst und erheischte schnellen Entschluss. Rasch war der Rat der
Stadt versammelt und von diesem nach kurzer Beratung der Stadtschreiber
beauftragt, eine genügende Anzahl waffenfähiger Bürger mit Obergewehr und
Untergewehr zum Nachmittag des ersten Pfingsttages, und ferner die
"ordentlichen" d.h. berufsmäßigen "Schröter" aufzubieten.
Es sind dies Leute, welche Wein oder Bier gegen einen gewissen Lohn kunstgerecht
in die Keller und wieder heraus bringen.
Es
war ein stattlicher Zug, der sich am heiligen Pfingsttage des Jahres 1609
Nachmittags gegen 2 Uhr durch die Strassen von Freiburg und zum Stadtthore
hinaus gen Zeuchfeld bewegte. An der Spitze der Herr Ratsbaumeister, dem die Führung
übertragen war, und der Herr Stadtschreiber, beide hoch zu Ross und gar prächtig
angethan: mussten sie doch, bevor sie zur Exekution gegen seine Unterthanen
schritten, den hochmögenden Erb-, Lehn- und Gerichtsherrn zu Zeuchfeld
"begrüßen" und seine Bewilligung einholen; denn ohne solche Begrüßung
und Bewilligung war der Ausfall rechtswidrig und unstatthaft. –
Dann
folgten die wehrhaften Bürger, wohl sechzig an der Zahl, darauf die Schröter,
kräftige, breitschulterige Gestalten. Die zum Herausschroten der Fässer nötigen
großen Seile, Hebebäume, Rollen und Schrotleitern führten sie auf einem Wagen
mit, der nachher zugleich zum Wegschaffen des beschlagnahmten Bieres dienen
sollte.
Endlich
war man zur Stelle. Der Gerichtsherr empfing die Abgesandten des Rates zu
Freiburg mit gemessener Höflichkeit, und erteilte freundwilligst die
nachgesuchte Erlaubnis - innerlich die beiden Ratsherren und die ganze Stadt
Freiburg mitsamt allen ihren Privilegien zum Teufel wünschend.
Die
überraschten und in ihrer besten Festfreude gestörten Bauern versuchen einige
Augenblicke Widerstand zu leisten; aber nachdem sie einige nachdrückliche Püffe
und Schläge erhalten haben, ziehen sie sich vor der wohlbewaffneten Übermacht
fluchend und schimpfend zurück. Die in aller Eile noch wieder vor die Keller
des Gemeindehauses gelegten Schlösser werden erbrochen, da die Schlüssel
durchaus nicht aufzufinden sind, und unter den sachkundigen Handgriffen der Schröter
erblicken alsbald zwei stattliche Fässer das Tageslicht. Die Bürger thun sich
unterdes an dem dritten bereits angezapften Fasse - es ist köstliches
Naumburger - gütlich, dann wird es nebst den Trink- und Schankgefäßen
zerschlagen, während die beiden anderen aufgeladen und im Triumph heimgeführt
werden.
"Es
ist doch schier unglaublich, was solche Bauern um ein wenig Bier sich für
Schimpf und Ungemach auf den Hals laden!" sagt unterwegs der Herr
Stadtschreiber zum Herrn Stadtbaumeister. "Ihr mögt Recht haben, Herr
Stadtschreiber," versetzt dieser, sich schmunzelnd den Bart streichend,
"aber mich will bedünken, das Naumburger war doch so übel nicht, und das
Zschortaer und Bedraer wird hoffentlich morgen beim Pfingstschiessen nicht
minder munden!"
Und
so war es. Der Stadtbaumeister aber that den besten Schuss und wurde Schützenkönig
und musste viel Bescheid thun.
GH
Gnandstein Nr. 112 Bl. 123
Gnandstein,
23.5.1736: Meister Conrad PAPPE, Böttcher zu Gnandstein, bekommt von der
Gerichtsherrschaft ein Attest, das ihn davon freispricht, etwas Unehrliches
begangen zu haben, weil er die ertrunken vorgefundene Maria KIRSTEN begraben
hat. Das Konsistorium hatte angeordnet, dass die Leiche nicht durch den
Nachrichter, sondern durch jemand anderen beerdigt werden sollte, und PAPPE
hatte das getan. Das Grosse Handwerk zu Kohren hatte ihn daraufhin von Zusammenkünften
ausgeschlossen. Das Gericht stellt dazu fest, dass das Handwerk dazu nicht
befugt war.
Christiansen,
Ragnvald. Hamburg. Geschichte einer Stadt, in der viele unserer Vorfahren lebten
und wirkten. Bonn: Autor 1999, S. 77-79
1482
fand auf Veranlassung des Administrators des Erzbistums Bremen eine Visitation
des Zisterzienserinnen-Klosters Harvestehude nördlich von Hamburg statt.
Wohlhabende Hamburger Kaufleute pflegten ihre unverheirateten Töchter dort
unterzubringen. Sie setzten den "Klosterjungfrauen" Renten aus, die es
ihnen ermöglichten, ein angenehmes Leben im Kloster zu führen. Das widersprach
dem Armutsgelübde der Nonnen. Auch sonst stand es mit der Klosterzucht in
Harvestehude nicht zum Besten. Als die geistlichen Visitatoren eintrafen, waren
die Eltern der Klosterjungfrauen empört. Leicht konnte es mit dem angenehmen
Leben ihrer Töchter vorbei sein. Sie protestierten beim Hamburger Rat. Die Bürgermeister
Langenbeck und Huge begaben sich zur Vermittlung zu den Visitatoren ins Kloster.
Die empörten Eltern folgten ihnen, drangen durch das Tor oder über die Mauern
kletternd in den Klosterhof ein und protestierten vor dem Kapitelsaal. Als ein
Kaplan des Erzbischofs herauskam, um sie zu beschwichtigen, überschütteten sie
ihn mit Hohn. Catharina Arndes, Schwiegertochter eines Ratsherrn, schlug schließlich
Kaplan und Visitatoren in die Flucht "durch lichting ... erer
Kleider".
Dem
entblößten Hintern folgte ein kirchenrechtlicher Streit: Nicht der Erzbischof
von Bremen sei für die Visitation zuständig, sondern der Abt des Klosters
Rheinfelden. Im übrigen - so die aufgebrachten Kaufleute - habe man in Bergen
schon mal einen Bischof erschlagen. Auf Grund des durch eine Wirtschaftskrise
ausgelösten Aufruhrs im folgenden Jahr 1483, dem schwersten und gewalttätigsten
in Hamburgs Geschichte im Mittelalter, und einer Nachfolge im Amt der Äbtissin
verlief der Versuch einer neuen Visitation nach einigem Hin und Her im Sande. Am
Ende blieb alles beim Alten.
Leipziger
Volkszeitung – Datum?
Nach
dem 30-jährigen Krieg erlebte die Leipziger Messe einen ungeahnten Aufschwung.
Wegen seines guten Geschmacks und seiner schönen Farbe gelangte das Eilenburger
Bier in den Stadtschank zu Leipzig, den "Burgkeller". Für die
Herbeischaffung auswärtiger Biere waren zwei Leipziger Kaufleute zuständig,
die gleichzeitig als Ratsmitglieder fungierten. Der bedeutendere
"Bierimporteur" der beiden war der Handelsherr Georg Ulrich Welsch.
Zwischen
Welsch und den Eilenburger
Bierbrauern gab es ständig Differenzen. Die Schuld lag am enormen Bierverlust
auf dem Transport nach Leipzig, den Welsch
den Brauern in Anrechnung brachte. Die Strasse nach Leipzig war noch nicht
chaussiert, so dass hier Verluste auftreten konnten, aber auch die Fuhrleute
sollen tüchtig zugelangt haben. Nur der Beweis fehlte. Daher beschlossen die
Eilenburger Brauer am 23.10.1660, dass die Fuhrmänner den Bierverlust zu tragen
haben. Die Fuhrleute erkannten den Beschluss nicht an. So zog sich der Streit über
Jahrzehnte [!] hin...
Kamprad,
Leisnigker Chronica 1753
Anno
1232 Zu Sule regnets über eines Bauern Hoff grosse Stück Fleisch, dieses
frassen die Hunde und Vögel auf; das übrige aber ward durch der Sonnen Hitze
gleich wie ein Eiss gemacht.
…Landgraf
Conrad in Thüringen, belagert die Stadt Fritzlar, wollte so dann wieder
abziehen, es war aber das Weibs=Volk in der Stadt so frech, lief auf die Mauern,
huben die Röcke auf, und wiesen den Abziehenden die Posteriora zum Schimpf, das
verdross den Landgrafen heftig, er belagerte die Stadt von neuen, bestürmte und
bekam sie, da denn kein Mensch verschonet, und die Stadt verbrannt ward."
[Und
die Moral von der Geschicht'? Zeig' Truppen deinen Hintern nicht!]
…
Anno 1565. Anna KITZIGin bekömmt den Staup=Besen, giebt Alex. GELHAR
und
Simon PABSDORFen unschuldig an, dass solche sie geschwängert.
…Anno
1585: Zu Stacha wird aus einem anderen Dorfe ein Kind zur Tauffe gebracht, gehen
so dann in die Schenke, und bezechen sich, unterwegens verlieren sie das
Kind aus den Betten, und vermissen es nicht, biss sie es der Wöchnerin
übergeben wollen, da läuft was lauffen kan das Kind zu suchen, finden es
endlich im Schnee
erstarret,
und wird kümmerlich beym Leben erhalten.
Desgleichen
ist auch zu Hochweitzschen geschehen, dass man ein Kind von Weesitz zur Tauffe
bringt, und so dann in der Schenke sich lustig machen, hernach aber der Wöchnerin
die ledigen Betten gegeben werden, das Kind wird allethalben gesucht aber nicht
gefunden.
…
Anno 1629: Zu Chemnitz ersticht sich einer aus Muthwillen, weil er eine
Probe
machen wollen, dass er „feste sey“.
Neuer
Mildensteiner Erzähler" 1/2002
Kindheitserlebnis
von Friedrich Bernhardt: Man
schrieb wohl das Jahr 1927, als ich mir bei Klessig am Markt [in Leisnig] einige
Schreibutensilien gekauft hatte. Danach ging ich schräg gegenüber zur Drogerie
Winkler und schaute mir die Auslagen an.
In
der Zeit hatte der Speditions-Pferde-Wagen von Hamm zwischen Klessig und der
Apotheke Halt gemacht. Damit sich das Geschirr nicht selbständig macht, hängte
der Kutscher die rechte Zugkette aus. Er begann das Expressgut usw. auszutragen
und verschwand irgendwo. Es war gegen 17 Uhr (damals fünf Uhr) und die Pferde
wurden unruhig, es war ja bald Feierabend. Aus dem Grunde war nun auch der Fußweg
stark begangen. Damals hatten höchstens Geschäftsleute Autos. Das rechte Pferd
war besonders unruhig, es stapfte herum und hatte sich dabei mit dem Hinterteil
dem Fußweg zugewandt. Die Leute schlängelten sich an ihm vorbei. Wie ich mir
so in Gedanken das Treiben betrachte, hebt plötzlich der rechte Gaul den Rücken
wie einen Katzenbuckel und dann passierte es. Er hatte wohl Blähungen und mit
einem mächtigen Pferde-Furz schaffte er sich Erleichterung.
Die
Fußgänger, die ja dicht vorbeigingen, stiebten schreiend auseinander. Aber sie
hatten Glück, es war nur eine trockene Duftwolke. Alle konnten unbeschadet
heimgehen. Ein beherzter Mann schob das Hinterteil des Pferdes wieder in die
Spur.
Ich
habe bis heute noch nicht wieder ein Pferd sich so erleichtern sehen. Fest
steht, dass die Betroffenen damals weniger belästigt wurden als heute von den
Autos.
Bunte
Bilder aus dem Sachsenlande
Ein
Musikfest in Dresden im Jahre 1615: Der Kurfürst Johann Georg von Sachsen
veranstaltete am 13. Juli 1615 in seiner Residenz Dresden ein Konzert, das in
der Geschichte der Musik seinesgleichen nicht hat. Das Konzert stellte
eigentlich ein Oratorium vor, in dem die Geschichte des Holofernes abgehandelt
wurde. Den Text hatte ein gewisser Mathesius Pflaumenkern
verfertigt, die Musik aber war von dem Hofkantor Hilarius Grundmaus…
Am
Tage Cyrilli, den 9. Juli 1615, fanden sich denn auch 576 Instrumentisten und,
ohne die anwesenden Chorschüler, 915 Sänger an dem Orte ihrer Bestimmung
ein...
Insbesondere
führte ein gewisser Rapotzky aus
Krakau in Polen eine 'gräuliche' Bassgeige mit sich, die auf einem Wagen
gepackt war, den acht Maulesel zogen, und welche sieben Ellen hoch war. An
derselben war künstlich ein Leiterchen angebracht, auf welchem Rapotzky
nach Gelegenheit der hohen und niederen Töne, um selbige dem Ungeheuer
abzugewinnen, mit dem Bogen auf- und niedersprang...
An
dem bestimmten Tage wurde das Konzert aufgeführt und zwar 'hinter dem Finkenbüschlein',
um einen Hügel herum...
Aus
Besorgnis, dass die ungeheuer starke Bassgeige des Rapotzky doch vielleicht
gegen die Menge der anderen Instrumente nicht durchdringend genug sein möchte,
ließ der Kantor Grundmaus um die
auf dem Hügel stehende Windmühle von einem Flügel zum andern ein starkes
Schiffstau spannen, das gleichsam den Kontrabass abgeben sollte und mit einer
Schrotsäge gegriffen wurde...
An
der Seite des Halbkreises stand eine große Orgel, welche der Pater Serapion
mit Fäusten schlug…
Anstatt
der Pauken waren kupferne Braubottiche zu den Chören des Stückes zurecht
gemacht, und weil diese dem Kantor Grundmaus
noch zu schwach zu sein schienen, so befahl der Kurfürst, zur Verstärkung des
Paukenschalles etliche Kartaunen (Kanonen) herbeizuschaffen, die gehörig
gestimmt und bei der Aufführung selbst vom Oberhofkanonier gelöst wurden...
Unter
den Sängern zeichnete sich besonders die berühmte Donna Bigazzi aus Mailand aus, welche mit solcher Anstrengung und Stärke
einen Triller schlug, dass sie den dritten Tag darauf starb...
...
wobei die singenden Chöre in vollem Ernste gegeneinander in Thätlichkeiten
gerieten, indem diejenigen, welche die fliehenden Assyrer vorstellten, von den
losen Chorschülern, den siegenden Israeliten, mit unreifem Obste und Erdklößen
geworfen wurden, worüber der Kurfürst so lachte, dass er „sich das Bäuchlein
halten musste“. Die geworfenen Assyrer konnten nur mit Mühe abgehalten
werden, ihren Feinden Gleiches mit Gleichem zu vergelten…
Der
Hofkantor erhielt für die Aufführung „fünf Fäßlein Bier“, ein Fäßchen
Ungarnwein und 50 Meißner Gülden…
GH
Benndorf Nr. 7 Bl. 50
1659:
Streit mit dem Pfarrer Joachim Michaelis,
der gegen die Anspanner zu Felde zieht wegen der Bestellung seiner Felder.
Matthes Weisske stellt fest, dass
der Lohn zu gering sei und fordert noch zusätzlich 3 Scheffel Hafer. Der
Pfarrer will nur den Ackerlohn geben (2fl 10gr 6pf) und keinen Deut mehr.
Abschied: Die Anspänner sollen alle die Arbeit gegen einen vereinbarten
Ackerlohn verrichten. Der Pfarrer beschwert sich weiter darüber, dass von den
Bauern "nur geringes Kirchenkorn" geliefert würde.
Anzeiger
und Amtsblatt für das königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Leisnig 1864
....
der gewöhnliche Husten (Katarrh der Luftwege) wird am Besten durch Aufenthalt
in mässig warmer (14-16 Grad) und reiner Luft (keine rauchgeschwängerte
Schenkluft!) bekämpft, dazu milde einfache Nahrung und als Getränk vorzüglich
Milch. Im Winter einen Respirator zu tragen, ist sehr empfehlenswerth, dagegen
sind die dicken Halstücher (Cachenez) als Verwöhner verwerflich; besser ist
es, den Hals häufig kalt zu waschen und ihn im Sommer bloss zu tragen…
…eine
mit Seide gefütterte Pudelmütze ist gefunden worden und kann gegen Erstattung
der Futterkosten in Empfang genommen werden…
…meine
Pudelmütze, die treue Begleiterin auf meinen interessanten Reisen nach
Frankreich und Italien ist verschwunden. Um stilles Beileid wird gebeten…
…Bandwurm
beseitigt (auch brieflich) in 2 Stunden gefahrlos und sicher Dr. Ernst
in Reudnitz (Leipzig)…
…
R. F. Daubitz'scher Kräuter=Liqueur.
Wir
übergeben nachstehendes Schreiben, welches dem Apotheker F. R. Daubitz
in Berlin, Charlothenstr. 19, zugesandt wurde, zu allgemeinen Beachtung:
Schon
immer an Verstopfung leidend, gesellte sich diesem Übel und wahrscheinlich
durch dasselbe hervorgerufen, seit etwa anderthalb Jahren Blutandrang nach dem
Kopfe, mit einem Druck auf das Gehirn, dass ich periodisch meiner Geisteskräfte
gänzlich beraubt und nicht im Stande war, meinen Geschäften zu obliegen.
Entsetzlicher Kopfschmerz, der in Krampf ausartete,
warf mich dann auf das Krankenlager, wo ich oft wochenlang besinnungslos und dem
Tod nahe lag. Drei Ärzte verschwendeten vergebens ihre Kunst an mir – das Übel
wurde statt besser nur schlimmer. Da wurde mir von einem Bekannten, welcher in
der Broschüre über den Daubitz'schen Kräuter=Liqueur unter dem Titel
"Was sind Hämorrhoiden u.s.w." die Symptome angegeben gefunden hatte,
die sich bei meiner Krankheit gezeigt, gerathen, den genannten Liqueur zu
versuchen, was ich zu meinem grossen Glücke auch that. Anfangs wollte derselbe
nicht wirken, bei fortgesetzter Anwendung aber blieben die wohlthätigsten
Folgen für meine Verdauung und Stuhlabsonderungen nicht aus, mein Kopf wurde
allmälig freier und gegenwärtig nach einem vorschriftsmäßigen Gebrauche von
2 Monaten bin ich durch den Daubitz'schen Kräuter=Liqueur so vollständig von
meinen Leiden hergestellt, dass ich meinem Geschäfte wieder ungestört
vorstehen kann. - Ich bezeuge dies dem Herrn Erfinder in dankbarster Anerkennung
und empfehle gleichzeitig jedem ähnlich Leidenden diesen Liqueur auf das Wärmste.
Berlin.
Rudolph Hetzer, Vergoldermstr.,
Leipzigerstr. 125.
…3
Thaler Belohnung erhält Derjenige, welcher mir Den namhaft macht, der mir
meinen Hund erschlagen hat. Christoph Jakob
in Eichardt.
Chronik
von Oberfrankenhain
Früher
war in der Kirchgemeinde Oberfrankenhain eine "Cantorei" gewesen, ein
Verein von Gemeindegliedern, welche zu hohen Festen Kirchenmusiken aufführten.
Mochten sie auch ihre Violine nicht meisterhaft gestrichen oder ihre Posaune
nicht als Virtuosen geblasen haben, von den Pauken nicht zu reden, so war es
doch immerhin eine schöne Einrichtung, und die Gemeinde konnte es noch gar
nicht verwinden, dass, wie es scheint, durch die Schuld des früheren Lehrers,
dieser Verein sich aufgelöst hatte. Die alten, defekten Pauken und Posaunen auf
dem Chor erinnerten ja auch nach jedem Sonntag daran. Man bat den neuen Lehrer,
er möge dieses Institut wieder aufrichten. Dies ging freilich nicht, da die
Spieler der Instrumente teils abgestorben waren, teils in ihrer Kunst erhebliche
Rückschritte gemacht hatten, auch Nachwuchs nicht vorhanden war. Somit begnügte
man sich damit, einen Männergesangverein zu gründen, welcher sich die Aufgabe
stellte zu hohen Festen und beziehendlich bei Leichen kirchliche Gesänge aufzuführen.
Mag der Verein gedeihlichen Fortgang haben!
Materialien
zur Großenhainer Stadtchronik, Carl Gottfried Theodor Chladenius, Pirna 1788 S.
140
1756.
Im Anfange dieses Jahres ward mittelst eines königlichen Generalis, im ganzen
Lande die öffentliche Kirchenbuße abgeschaft, welche alhier in Hayn das letzte
mal vor dem Brande 1743 am 12 Sonnt. n. Trinit. von zween Unverehligten
ausgestanden worden. Um der Nachkommen willen merke die Art dieser Büßung an:
Nach der Predigt knieten die Liebenden an die Stuffen des Altars, und wurden
ihre Namen bey der Vorbitte für die Communicanten, mit Erwähnung ihrer Unzucht
und des dadurch der christlichen Gemeinde gegebenen Ärgernisses usw. abgelesen.
Das beängstigte Paar zerfloß vor Schaam in Thränen, und musste zuletzt um den
Altar gehen. Eine mehrmal Geschwächte musste unter der ganzen Predigt knien,
und nachmalen öffentlich beichten.-
O
Weisheit des Fürsten und seiner Rathgeber, die diese Seelentortur abschafte;
denn es ist eine allgemeine Bemerkung der Gerichtshöfe, dass seit dieser Zeit
weniger Kindermorde und Abtreibungen der Leibesfrüchte verübt worden.
Heinrich
Ferdinand Bellger, Historische Beschreibung der Stadt und des Schlosses Colditz
in älterer und neuerer Zeit, Leipzig 1832
Zschadraß,
1. Juli 1790: Der Häusler Kretzschmar
wollte in Zschadrass ein Fuder Heu holen und fuhr auf der Wiese etwas rasch,
wobei der Wagen auf einen Heuschober gerieth und umfiel. Die auf dem Wagen
sitzende Magd, Rosine Lippold,
wurde hierbei so beschädigt, dass sie am 3. d.M. starb.
M.
Schubert, Chronik der Kirchengemeinde Domnitz-Dalena im Saalkreis
Am
4. November 1697 ist der junge Pastor Bernstein
aufgebracht über eine bei Anspänner Andreas Hennig
gefeierte Hochzeit: Auff der Hochzeit ist es sehr übel zugegangen, ich wurde
verspottet, worüber ich doch mich freuen könnte. Die Weiber haben auf den Bäncken
Schwesterschafft getruncken. Die Jungen Gesellen truncken am hellen lichten Tage
auff öffentl. Dorffe
Gesundheit bey Trompeten Schall und Schüssen und dergl.
…
1610 bezog Hans Stahl aus Wettin
den Domnitzer Gasthof, wurde aber sogleich schwer krank, verlangt, obwohl sonst
unkirchlich, das H. Abendmahl und starb im November. Eine solche Leichfeier mit
Lachen und Reden vor und nach dem Begräbnis hatte Pastor Vopelius
sein Lebtag nicht gesehen. "Es ist auch ein Spielmann mit einer fidel und
einer pfeiffen den abend da gewesen und sich hören lassen. Die erste strafe
Gottes war, dass denselben abend zwischen 9 und 10 ihnen 2 pferde aus dem Stalle
gestohlen und dafür eines Kerners, so da gewesen, sein pferd stellen gelassen
wurde.
…1620
um Neujahr wollen die von Bernburg die Bilder sampt den Altar aus der Kirchen zu
Schloss Alsleben mit gewehrter Hand nehmen. Die Eingepfarrten stellen sich auch
zur wehre, gerathen gegen einander in streit, das etzlich tod und viel sehr
beschediget werden. Ward in der güte beygeleget.
…Als
dann die Wogen des Kriegs sich nach und nach legten, musste man, um die Kinder
nur einigermassen schulisch zu versorgen, sich mit minderwertigen Schulmeistern
begnügen. Erst 1648 wird ein custos Matthes Geyer
erwähnt. Dieser war anfangs mit dem Leutnant Johann Wendtland, von 1647 bis 1652 Pachtinhaber des Hofes Domnitz,
gut Freund, denn dieser stand beim Töchterlein Pate. Aber beim Pfingstbier 1649
erzürnten sie sich, der Pächter warf dem Küster einen Topf an den Kopf und
verlangte von Pastor Hoffmann, er
solle den custos abschaffen, sonst käme er nicht mehr zur Kirche. Bald darauf
war eine Hochzeit, "darbei Wendtland
seine manheit sehen lassen, den Schulmeister Matthes Geyern aus hinterm Neid und mutwillen erschiessen wollen,
etzliche schrot in linken arm geschossen und verderben wollen, am 29. Junij. Ist
aber wieder geheilet.
KB
Colditz 1645-1679 - Memorabilia 1645
22.
Octobr. haben Merten SPARSCHUCH und Merten HAUGKs Witwe, so sich heimlich mit
einander verlobet, auff der Pfarr sich los gesprochen, und der Arbeit wegen, so
er ihr verrichtet, sie sich erkleret, ihm 5. fl. wen man sie getrauet zu geben,
er aber begert 10. fl. da er doch specificiert 21. fl. - 5. fl. könne er nicht
nemen für die arbeit, oder wolle sie es auff ihr Gewissen hin nemen wolle er es
ihr gar erlassen. Da sie gefraget war, ob sie ihm was zugesaget, antwortet sie
Nein. So mag ich sie nun auch nicht haben, war seine Gegenantwort.
GH
Gnandstein Nr. 102 Bl. 31
Gnandstein
26.3.1726: Andres GERTH, Nachbar und Kirchvater zu Dolsenhain, beschwert sich über
den Dragoner Georg TASCHENBERGER, der bei ihn in Quartier lag, aber wegen
etlicher Händel zu einem anderen Bauern verlegt wurde. Der Dragoner ist
wiederholt über GERTHs Wiese geritten und hat diese bei dem leichten Boden
ziemlich ruiniert. GERTH habe den Dragoner zur Rede gestellt, von diesem aber
nur höhnisches Lachen zu hören bekommen. Die Angelegenheit wird vom
Gerichtsherren v. EINSIEDEL an den vorgesetzten Offizier des Dragoners nach
Penig gegeben, der in einem Antwortschreiben erklärt, dass er den TASCHENBERGER
exemplarisch bestrafen werde.
GH
Hopfgarten Nr. 183 1580-1602
(Ohne
Jahr): Das "Einlegen von Bieren betreffend". Die Gemeinden Hopfgarten
und Elbisbach werden in ihrer Auseinandersetzung mit der EINSIEDELschen
Herrschaft vertreten duch die "ehrwürdigen Herrn Clemen WINDISCH und
Liborius ZORN, Pfarrer zu Niedergräfenhain und Prießebitz [Prießnitz]. Die 24
Elbisbacher dürfen jährlich zu 7 Malen Bier auflegen, die 12 Hopfgartener 7/4
Faß. - Bei Hochzeiten kann der Brautvater ein Faß fremdes Bier kaufen, wenn
die Hochzeit auf 4, 5 oder 6 Tischen [à 12 Personen] gefeiert wird, bei
Hochzeiten auf 1, 2 oder 3 Tischen kann der Brautvater Bier holen "wo er
will",
Aus
einem Gerichtsprotokoll des "Hochadeligen herrsch. Hauptmannes von EGIDY"
(Rittergutsbesitzer in Badrina über drei Generationen hinweg) vom 16.08.1754:
Es
erschienen: Denunciant Gottlob RICHTER, Dienstknecht auf hochadligem Herrenhof,
und Denunciant Johann Ernst REICHE, Pachtschneider allhier in Badrina.
"...
dass die Denuncianten zur angegebenen Zeit in Kleinpfingsten gegen abend, weil
er (Reichel) ihn vorher bey deren Kleidern angepackt und in die Stube
hineingezerret, alsdenn habe er ihn auch auf die Bank gesetzt und seine
Bezahlung urgiert. Sich auch gestellet, als ob er ihm die Kleider ausziehen
wollt, allein es wäre seine Kraft nicht gewesen, weiter habe er ihm nichts
getan. Arg habe ihn Reiche in der Stube herumgestoßen, dass ihm das Blut aus
dem Halse herausgelaufen, und arg habe ihn Reiche mit dem Kopf an die Mauer
angestoßen. Johann Michael BAATZ und Andreas BULLKOPF beiderseits von hier hätten
es mit angesehen ... Auf vieles Zureden und zur Vermeidung aller Weitläufigkeiten
gesteht red. Denunciant das Verbrechen ein." R. erhielt vier Tage Gefängnis
oder 17 Tage Handarbeit.
Konrad
Knebel, Geschichte der Stadt Dippoldiswalde bis zum Jahre 1918. Dippoldiswalde:
Carl Jehne 1920, S. 1-38. Nachdruck in: Gross, Günther (Bearb.). 775 Jahre
Dippoldiswalde 1218-1993. Dippoldiswalde: Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseum
1992, S. 13.
Der
Dachraum [des Rathauses zu Dippoldiswalde] enthielt den Tanz- und Tuchboden, wo
vom 16.-19. Jh. Feste und Tänze abgehalten wurden und sich die Verkaufsstände
der Tuchmacher befanden. Im Dachraum wurde wohl die Küchen- oder Garbude mit
Bratspießen und sämtlicher Kücheneinrichtung aufbewahrt, die im ganzen an
Jahrmärkten und Festen an einen Fleischer zur Aufstellung und zum Betrieb auf
dem Marktplatze, ferner zu Hochzeiten und Hausfesten in Haushaltungen gegen ein
Benutzungsgeld verliehen wurde, aus der man auch einzelne Geräte verborgte.
1627 musste David Fleischer mit 6
Groschen Buße belegt werden, weil er zu Jungnickels
Hochzeit die Küchenbude hatte einreißen helfen, ein derber Hochzeitsscherz!
KB
Colditz 1570-1579, Taufen 1573 Nr. 54
6.
Augusti [Vater] Andreas WIEDMANN ein Kerner [Kärrner] Margaretha [Mutter]
Merten OTTO, Barthel STEUDE, Eva HENin [Paten]. Fuit filius [es war ein Sohn],
aber der narr wußte nicht wie das kind solt heissen ist auch mir hernach nicht
angezeigt worden.
DZfG
Sign 5461A Toßdorf, Rochlitz, anno 1595
Hans
MICHEL und Michel APITZ werden mit 5 Groschen Strafe belegt, weil sie auf Caspar
WERMANs Kindtaufe einander nach den Mäulern geschlagen.
GH
Benndorf Nr. 8 Bl. 31
4.
Oktober 1672: Georg BERGER zu Benndorf erklärt, dass ihm heute zur Nacht großer
Schaden erwuchs und zwar im Kraut am Buchendorf'schen Weg neben des Pfarrherrn
Felde. Der Gerichtsschöppe Georg HÄRTEL hat heute zwei Pferde in Jacob WEIßKEs
des Älteren Kraut angetroffen, hat sie gepfändet und in die Gerichte geführt.
Es sei zu vermuten, dass diese Pferde den Schaden anrichteten. Das Gericht nimmt
eine Lokalbesichtigung vor und schätzt den Schaden. Die Pferdespuren führen zu
CROMMENs Gut hin.
GB
Amt Wurzen Nr. 1, Bl. 93
Kühren
22. Juni 1605: Jacob WENDT zu Wurzen contra Hans MUCKERn aus Kühren. WENDT
klagt, dass ihm der MUCKER im verschiedenen Jahr nach Halla geführt habe.
Unterwegs wurde zu Clazen (?) [Glasten?] das Faß geöffnet und "darauß
gesoffen. Hernach hatten sie es in Halla nicht nehmen wollen vndt wehre also umb
Drittentheil an der Kuffe bier kommen. WENDT soll einen Gerichtsschein von dem
Ort. Clazen bringen mit der Anerkenntnis, dass man das Gefäß geöffnet habe.
MUCKER sagt, der WENDT sei ihm noch 2gr. Fuhrlohn schuldig.
GB
Geithain Nr. 133 RG Syhra 1583-1670 Bl. 31b
Trebishain,
Mittwoch nach Margarethe 1586: Der Richter hatte im Vorjahre auf Befehl des
Erbherren Wolf FRENTZEL wegen seiner Beziehungen zu einer Magd zur Rede gestellt
und war von ihm beschimpft und geschlagen worden. Wolf FRENTZEL ist nun
verstorben.
Eodem:
Wolf FRENTZEL hatte am 17. Mai 1586 in George DAHLEns Holz im Kaiserhain Reiser
gehauen und war dabei ertappt worden. Der Schaden wurde auf 3 Groschen geschätzt.
Ist durch FRENTZELs Tod erledigt."
Etwas
aus der eigenen Kindheit – Thema „Tauchschern“
…Ja,
die alten Zeiten kommen wieder (wenigstens in der Erinnerung)! Wir haben
"Knallschlüssel" gehabt. Das waren hohle Schlüssel, die mit mehreren
abgeschabten Streichholzköpfchen "gefüttert" wurden. Der Schlüssel
wurde mit einem abgefeilten Nagel verschlossen und beides, Nagel und Schlüssel
mit einer Bindfadenschlaufe verbunden. Bordkanten eigneten sich ganz herrlich für
das Auslösen der Mini-Explosionen. Dann gab es noch "Knallschrauben",
große Maschinenschrauben mit Muttern, in deren Gewinde auch Streichhölzer
abgeschabt wurden. Das Ganze wurde dann mit großem Elan auf die Pflastersteine
geschmissen. Großer Frust: ICH kam mit den Knallschrauben nie klar! Dann hatten
wir Pusterohre aus Glas (!!!), die wir mit Fensterkitt verschlossen, um damit
bevorzugterweise auf Mädchenbeine zu zielen - die wir meistens auch trafen,
denn diese Rohre waren recht zielgenau. Da wir aber die "Kleinen"
waren, mussten wir vor den Mädchen oft fliehen, wobei die gläsernen Pusterohre
gern zerbrachen. Einmal hatten große Jungs von einem Schraubstock eine gesamte
Kurbel mit Gewinde auf die Straßenbahnschienen gelegt und die
"Elektrische" zum Entgleisen gebracht. Das war aber dann schon kein
Spaß mehr, und wir "Kleinen" haben mächtig Sch... gehabt, dafür
auch zur Rede gestellt und bestraft zu werden.
Kennt
ihr denn noch die fürchterlichen braunen Strümpfe, die mit einem
"Leibchen" hielten oder besser: nicht hielten, denn sie verdrehten
sich ständig? Ja, und wenn der Rotdorn blühte, durften wir barfuß laufen. Wir
gingen dann täglich zur täglichen Rotdornkontrolle in die Arnoldstraße, bis
es endlich soweit war. War dann aber der Tag mal zufälligerweise ein sehr
kalter, dann wurden die Erwachsenen "vertragsbrüchig", was wir nicht
kapierten ... Und wenn wir dann barfuß laufen durften, machten wir uns einen
großen Spaß daraus, in die frischen grünen "Häufchen" der paar Hühner,
die die Oma im Hinterhof hielt, zu treten, und zwar so, dass es zwischen den
Zehen so richtig "herausquatschte" - ach, was waren wir für herrlich
dreckige, fröhliche und zufriedene Kinder! Und... was schmeckte das
Leitungswasser doch so herrlich, wenn wir "kochgar" erhitzt waren.
Gerne
höhlten wir (Kümmel-)brötchen aus und tranken dann das frische Wasser aus
diesen "Bechern". - Meine Leipziger Zeit
endete 1955, als wir bei Nacht und Nebel und illegal "abgemacht" sind.
Leipzig - Ostberlin - Westberlin - Frankfurt/ Main. Von Berlin nach Frankfurt
mit der großen 4-motorigen Super-Constellation, ich war mit knapp 11 Jahren
King! Die Stewardess wollte mir eine Tageszeitung reichen, entschied sich aber
beim genaueren Anblick meines Milchgesichtes doch für eine Ausgabe von Micky
Maus und Donald Duck. Ich habe das Heft verschlungen. Die Geschichte von
Dagobert Duck und der Panzerknackerbande kann ich noch nach 46 Jahren erzählen...
Stadtbuch
Pegau 143 - Bl. 462b – 17.11.159(6):
Vorm
Rat zu Pegau erscheint Georg WUNICKER. Er stellt fest, dass er von 1555 bis 1575
das Schulmeisteramt zu Pegau inne hatte und dass er von 1575-1593 die Verwaltung
des geistlichen Einkommens hatte. Er will sein Leben auch in Pegau beschließen.
Er ist mit Kindern gesegnet und will ihnen einen guten Namen hinterlassen.
Deshalb bittet er den Rat auch um ein Dienstzeugnis, das ihm auch ausgestellt
wird.
Altonaer
Nachrichten vom 25. September 1872 :
Ein
furchtbares, bis jetzt noch nie dagewesenes Duell hat kürzlich in Amerika
stattgefunden. Zwei Musikanten in New York, von denen der eine den anderen
schwer beleidigt hatte, haben sich auf Pianinos geschlagen. Der Kampf hat 48
Stunden gedauert. Ohne Essen und Trinken, ohne auch nur eine Minute zu
pausieren, haben die beiden Widersacher während dieser ganzen Zeit auf ihren
Instrumenten herumgedroschen. Tanzstücke waren dabei ausgeschlossen. Einer hat
580 Mal hintereinander das Miserere aus dem Troubadour gespielt. Als er es zum
581sten Male herunterorgeln wollte, fiel er bei den ersten Tacten wie vom Blitz
niedergeschmettert, todt zu Boden. Der zweite der Duellanten hat nach dem nächsten
Spital gebracht werden müssen und befindet sich in Lebensgefahr. Sämtliche
vier Zeugen legen Symptome einer beginnenden Geisteszerrüttung an den Tag. Die
Instrumente sind vollzählig, was man 'zerdroschen' nennt.
Sterberegister
Roda bei Greifenhain 1674 Bl. 379/ 380
Georg
Kretzschmar, ein alter, schwacher
und siecher Mittnachbar, wurde des nachts am Sonntage vor d Kirchmesse mit einem
unverhofften Schlagflusse überfallen, darvon alle gliedmasse gelähmet, Die
Sprache gehemmet, und die Sinnen verlohren gegangen, in welchem elenden Zustande
Er den Kirms-Montag zugebracht, und den Dienstag drauf, war der 6. Octobris, früh
kurtz nach 9. uhren, sanfft und seelig ohne einzieges Zucken auf seinem Erlöser,
dem Er durch fleissieges gebeth zuvor seine Seele zu treuen händen befohlen
gehabt, eingeschlaffen, seines alters 64. Jahr, 36. wochen, 1 tag, und etliche
weniege stunden. Ist begraben worden dem 8. Octobris, war der Donnerstag in der
Kirche, mit einer Abdanckung und Leichen=Predigt.Zum Leichen=Texte hatte er vorlängst
begehret Die Worte Jacobs, die Er für Pharao geredet, ex Genes. 47, v. 9. Wenig
und böse die zeit meiner wohlfahrt, und langet nicht an die zeit meiner Väter.
Welches sonder zweifel nicht ohne erhebliche Ursachen geschehen. Zur Abdanckung
aber wurde gebrauchet, als ein Fundamentu, die Wort Ben-Syra: Senex in domo
signum bonum in domo est, Ein grawes Häupt ist ein gut Zeichen in einem Hause.
Geschah darümb, weil man sagte; Der Sohn Hanss, bey dem der Vater sich
aufgehalten, habe diesen alten unvermögenden Vater so übel versorget, dass Er
Ihn nur, als wie ein Vieh, in einem stalle auf bloßem strohe liegen, und mit
einem geringen oberbette zudecken lassen, daher es kommen, weil Er aus
schwachheit & natur, salva venia sit dictu, sein Wasser nicht mehr halten,
und schlechte wartung erlangen können, endlich maden unter Ihm gewachsen seyn
sollen, sol auch sonstig in Kind=schuldiger Verpflegung und Wartung vorher
schlechten fleiss und sorgfalt habe sehen lassen.
Ists
wahr, so verzeihe es Ihm und den Seinigen Gott,
gebe er Ihm recht zuerkennen, und zu, auf d Er hier und dort ewig in d Gnade
Gottes lebe, und nimmer mehr den fluch des 4ten und ander gebothe fühlen möge,
umb Jesu Chri willen. An meinen Ermahnung und Erinnern, Warnung und straffen hat
es nicht gemangelt, Sol auch mit(?) Gott Damit noch ferner fortgefahren werden,
alleine Gott, regiere du d hertz u. hilff, der seelig werde, Amen!
GH
Prießnitz Nr. 87 Bl. 167
2.
Juni 1674: Im November führte Martin WERNER Klage darüber, dass er von Jacob
WERMANN in des Richters Hause ohne Ursache geschlagen worden sein "bis auf
die Blutrunst", was auch von Gerichtspersonen besichtigt worden sei. Jacob
WERMANN wird über diese Tätlichkeiten vernommen, weiß aber nichts auszusagen,
da er trunken war, er bittet um eine gelinde Strafe. Urteil: 1 neues ßo.
Dazu
kommt 1 Tlr. Gerichtskosten. Voraussetzung ist, dass der Gerichtsherr v.
EINSIEDEL mit dieser Strafe einverstanden ist.
Nossener
Anzeiger 22/1863
Bekanntmachung
- betreffend die Maikäfersuppe, als eines vortrefflichen, gesunden und kräftigen
Nahrungsmittels. Ohngeachtet in alter und neuer Zeit von namhaften Ärzten auf
dieses Nahrungsmittel ist aufmerksam gemacht worden, so gibt es doch noch viele
Leute, welche dasselbe verachten, ja sich für befugt halten, darüber zu
spotten. Deshalb hält der Unterzeichnete es für seine Pflicht, von Neuem diese
Benutzung des allerdings als eine verderbliche Landplage sich geltend machenden
Thieres zu empfehlen. Die Maikäfersuppe wird bereitet, wie die Krebssuppe. Die
Käfer, von welchen man 30 Stück auf eine Person rechnet, werden, so wie sie
gefangen oder in Honig aufbewahrt sind, gewaschen, dann in einem Mörser gestoßen,
in heißer Butter hart geröstet, in Fleischbrühe aufgekocht, durchgeseiht,
beliebig gewürzt und hinreichend gesalzt und über geröstete Semmelschnittchen
angerichtet. Die dazu bestimmte Fleischbrühe kann dünn sein, denn sie wird
durch die Kraft der Maikäfer so vorzüglich, dass selbst verwöhnte Gaumen sie
schmackhafter und kräftiger finden, als Krebssuppe. Nur Vorurtheil kann dieses
treffliche, namentlich für sehr entkräftete Kranke, z.B.
Nervenfieberconvalescenten äußerste wohltätige Nahrungsmittel fernerhin noch
geringschätzen.
Bezirksarzt
Dr. Groh
Stadtgericht
Pegau Nr. 139 Bl. 364
Freitag
nach Allerheiligen 1569: Vorm Rat der Stadt P. erscheinen die Herren Kämmerer
Hans GROS mit seinem Weibe Gertraude, die zunächst Simon FULHART als Vormund
zugeordnet bekommt. Sie erklärt, dass sie ihrer Tochter Ursula zu Luckau deren
Großmutterteil folgen lassen müsse. Die Großmutter ist die Nickel HENNICKE.
Da die Tochter ihr aber ungehorsam geworden sei und gegen sie gehandelt habe,
bestimmt die Mutter, dass die Tochter nach ihrem Tod von ihrer Gerade nicht mehr
als 2 neue ßo haben solle. Die Gerade soll ihren beiden gehorsamen Töchtern
NN. zukommen.
Stadtgericht
Pegau Nr. 140 Bl. 87
27.11.1573:
Balthasar RULING aus Neuenburg hat dem Otto HELREGEL nachgesagt, er sei in
Jennemarck aus der Feldschlacht wie ein Schelm davongelaufen. Jetzt bekennt
RULING vorm Rat, dass er daran Unrecht tat und widerruft seine Anschuldigung.
ebd.
Bl. 291
5.7.1577:
Frantz SPRINGER beschimpft in des Herren Magister Bernhard HEROLT Behausung den
Stadtrichter Simon FULHART "vor einen ehrlosen Mann, Schelm und Bösewicht".
Jetzt widerruft er öffentlich und bittet um Verzeihung. Der Rat der Stadt verfügt,
dass er sich binnen 14 Tagen erklären soll, ob er von Pegau wegziehen oder
"seine Verbrechung im Gefängnis verbüsen" will, oder aber mit einer
Geldstrafe sühnen will.
Stadtgericht
Pegau Nr. 141 Bl. 230b
18.10.1583:
Gebräuche des Gerberhandwerkes zu Pegau und eine Ausnahme von der Regel für
Andreas HORTLEDER. (Jeder Geselle, der Meister werden will, muss
zuvor
2 Jahre wandern und auch ein Jahr "muthen"
[nachsuchen].) Dem Andreas HORTLEDER wird beides erlassen in Ansehung
seines Vaters und Großvaters, die der Stadt viel gedient und nützlich gewesen
sind. Kommende Weihnachten soll ihm "das Handwerk gereicht werden". Er
will dabei der Innung für den Erlaß 30G. zahlen. Unterschrieben ist der Text
von Simon FULHARD und Johann GLESER.
Stadtgericht
Pegau Nr. 142 Bl. 2
Januar
oder Februar 1587: Schreiben des Rates zu Lützen. Man hat erfahren, dass die
"Jungfraw Schul" zu P. neu besetzt werden soll und empfiehlt als
Lehrerin Maria verw. Stadtschreiber Georg RAUSCH zu Weißenfels, die sich als
Vorzeigerin dieses
Empfehlungsschreibens
beim Rat der Stadt P. melden wird.
[Aber…]
ebd.
Bl. 61b
27.11.1592:
Zeugnis für die Jgfr. Schulmeisterin zu Pegau. Sie ist unfleißig und liegt
mehr ihrem Brauen und Schenken, sonderlich aber ihren "spinaryb"(?)
[wohl Spinnarbeiten] und Leinwand bleichen, denn der Schule ob. Manche Eltern
halten ihre Kinder deswegen der Schule fern!
ebd.
Bl. 82
1.5.1588:
Meister Egisius SCHIEFERDECKER hat sich ohne Vorwissen und Erlaubnis des Rates
von hinnen begeben und wird jetzt bei Verlust seines Bürgerrechts aufgefordert,
sich wieder einzustellen und seine Schulden zu bezahlen. Er war zum
"Hackenschützen" erwählt worden. Er soll sich auch "mit eynem
guten Spanisch rohr gefasst machen". [es steht ihm also wohl eine Prügelstrafe
in Aussicht]
ebd.
Bl. 135b
19.6.1588:
Hans ZIMMERMANN, vormals Müller zu Ragun, hatte Anna SCHKORLOB, Bürgerstochter
zu Pegau, die Ehe versprochen. Er heiratet sie aber nicht und muss ihr wegen
gehabter Unkosten 25fl. zahlen, wofür sein Vater Valten ZIMMERMANN die Bürgschaft
übernimmt. Anna hat als Vormund ihren Bruder Hans SCHKORLOB.
Stadt
Pegau Nr. 143 Bl. 194
16.6.1592:
Hans REINICKER heiratet Marie GOTTSCHALCK, die aber zur Hochzeit keinen Kranz
tragen darf, da sie beide schon Geschlechtsverkehr ("fleischlich
vermischet") gehabt hatten.
ebd.
Bl. 179
5.5.1591:
Der Rat zu Salzwedel in der Altmark teilt dem Rat zu Pegau mit, dass am Sonntag
Quirini abends um 7 Uhr vor des Bürgers Behausung alhier in der Stadt Nicolaus
GÖDE, aus Pegau gebürtig, "in einem Hader und Uffgelauffe " von
einigen Brauknechten, die geflohen sind, auf der Stelle tot verblieben ist. Dem
vollbürtigen Bruder Jochim GÖDE zu Pegau gebührt die "vondicte" und
Rechtfertigung wider die flüchtigen Täter. Er soll befragt werden, ob er den
Prozess selbst in Gang setzen will oder ob der Rat zu Salzwedel dies tun soll.
ebd.
Bl. 243b
29.9.1592:
Der Sohn des verstorbenen Amtswalters Jacob SPIEß zu Pegau, auch Jacob SPIEß
ist bezeugt als Amtsschösser zu Borna. Er möchte seinem seligen Vater im Amt
folgen, also nach Pegau kommen. Der Rat äußert sich zustimmend und bittet den
Kurfürst um Genehmigung.
ebd.
Bl. 317
1.5.1593:
Der ehemalige Apotheker Caspar BEHER(?) zu Pegau hält sich jetzt zu Mölsen
auf. Er hinterließ Schulden. Der Rat zu Pegau bittet den Rat zu Mölsen, den
BEHER anzuhalten, seine Schulden zu bezahlen.
ebd.
Bl. 337
1593:
Hans HOFMAN zu Torgau reist mit dem „Glückstopfe“ an zum Jahrmarkt. Es
handelt sich um eine Art Lotterie. Er übergibt ein Verzeichnis all der Dinge,
die zu gewinnen sind. Er erhält die Genehmigung. Der geschworene Bürger David
HEINRICHMAN überwacht während des Jahrmarktes die „Lotterie“ und erklärt
nachher, dass jeder wirklich das bekam, was sein Zettel versprach. HOFFMAN
bekommt ein gutes Zeugnis!
ebd.
Bl. 462
19.1.1595:
Verfügung des Rates zu Pegau gegen das Treiben böser Buben an Heiligen Festen
und sonstigen während des Gottesdienstes in der Kirche.
ebd.
Bl. 498
17.11.1596:
Verfügung vom Bürgermeister und den Ratsherren, dass es verboten ist,
den
Bauern im Brauhaus Essen zu bringen. Sie bekommen für ihre Arbeit etwas mehr
Geld zugelegt.
ebd.
Bl. 498b
22.11.1596:
Elias WEIßMAN von Leipzig wurde jüngsthin von Liborius MÜNCH, Bürger zu
Pegau, als man nach der Bierzeche heimging, ein Ohr abgebissen. Der Täter
entkam. Der Vater des Täters ist Adam MÜNCH, Bürger und Beutler zu Pegau.
ebd.
Bl. 561
23.3.1598:
Bettelbrief. Der nachgelassene arme Knabe Conradt des verstorbenen NN. LIEBELDT
ist mit Schäden an Arm und Bein behaftet und soll auf Anraten des Arztes nach
Carlsbad geschickt werden. Die Eltern des Jungen haben nichts hinterlassen. Er
ist auf Hilfe Fremder angewiesen.
ebd.
Bl. 616
23.7.1597:
Der Tuchscherer Hans SCHUMAN sagt vorm Rat zu Pegau aus, dass des Schneiders
Sohn Adrian NN. den Sohn von Abraham REINHARDT einen Dieb gescholten habe. Er
konnte das nicht nachweisen, und ihm wurde bei 10fl. Strafe auferlegt, die
Anschuldigung zu unterlassen."
ebd.
Bl. 623
29.8.1595:
Der Tuchscherer Hans SCHUMAN klagt wider Hanß FIEDELER, dass derselbe "uff
die Cramer Innung gescholten" und gesagt hätte, darin wären "Schelme
und Diebe". Abschied [Urteil]: Beide Teile haben 5fl. Strafe zu erlegen.
ebd.
Bl. 691
10.9.1596:
Die alte "Jungfraw Schullmeisterin" NN., Jacob HELLRIEGELs Weib,
klagt, dass sie "im nehern Meißnermarck(t)" Hans SCHUMAN der
Tuchscherer in ihrer Bude gescholten "vnd mit einem stein ein loch in am
geschlagen". Beiden Teilen wird bei Strafe von 1 neuen ßo Friede geboten.
Die
Schulmeisterin klagt auch wider die Caspar DIETMARin, die ihr nachsagte, sie
"hette den Drachen vnd sehe auch wie eine DrachenFraw aus. Der DITMARin
wird auferlegt, innerhalb von vier Wochen "ein schwebisch Zur Straff zu
erlegen, oder ein Halßeisen zu büßen“.
ebd.
Bl. 709
22.12.1596:
Caspar BRAUER, Veit SIEBER und Hans MEINER klagen wider die Christoph NEFin
wegen ausgestoßener Injurien. "NEFin ist der Clagen nicht allerdings
gestendig, Ist von allen theilen friede, sonderlich aber der NEFin bey 10 Gulden
oder dem Stein straff geboten, do sie der Injurien Überfürt werden konnte, deßhalb
Zu dullden".
ebd.
Bl. 714b
31.1.1597:
Abraham GENTZSCH von Werben hat vergangenen Sonnabend dem Hans RINNEWOLF von
Wiederau eine Kampfwunde geschlagen am Kopf und an der rechten Seite. Er wurde
gefänglich eingezogen. Jacob GRELL bürgt für ihn.
ebd.
Bl. 754
23.8.1598:
Die Balbierer beklagen sich über den Pferdearzt Jacob OßWALD, der sich
untersteht, auch Menschen zu heilen. Ihm wird aufgegeben, sich des
Balbiererhandwerks, das er nicht erlernte, zu enthalten.
Stadtgericht
Pegau Nr. 144 Bl. 9
24.3.1594:
Georg WUNICKER erscheint vorm Rat zu Pegau erklärt, dass ihn der Tuchscherer
Hans SCHUMAN mit ehrenrührigen Worten angegriffen und gescholten hat. SCHUMAN
gesteht das nicht und erklärt, dass er von seinem Nachbarn Georg WUNICKER nur
Ehrenhaftes und Gutes aussagen könne.
ebd.
Bl. 103b
9.9.1595:
Zwischen 9 und 10 Uhr vormittags ist bei herschendem Sturm der eine hohe Turm
der St. Otten-Kirche eingefallen. Menschen kamen nicht zu Schaden.
ebd.
Bl. 241
28.1.1596:
Helene verw. Christian SCHAFFER c.c. Peter STANGE verfügt, dass die 7 neuen ßo,
die der Tochter Ursula SCHAFFER zustehen, ihr vorenthalten werden, weil sie
geschwängert wurde. Sie sollen nächstkünftige Johanni gezahlt werden von den
25fl., die ihr Sohn Georg SCHAFFER als Tagezeitgeld zu erledigen hat, was dieser
auch zusagt.
ebd.
Bl. 589
1598:
Auf Bitten der Pastoren wendet sich der Rat zu Pegau an den "Artzeney
Doctor" DORRER zu Leipzig mit dem Ersuchen, vorbeugend anzugeben, mit
welchen Mitteln die Pest, die in der Umgebung von Pegau auftritt, bekämpft
werden kann.
Paul
Krause, Bei uns Daheim, Dresden 1924
Da
ist zunächst Wilhelm Papsdorf,
unser Großvater. Welch eine Freude, wenn er uns Kinder mit eigenem Pferd und
Wagen auf dem Colditzer Bahnhof abholte, wohin mir von Remse aus, immer im
Muldental abwärts, allein fuhren, worauf wir nicht wenig stolz waren. Noch
jetzt kann ich mir den Klang ausdenken, der an mein Ohr tönte, wenn Großvater
uns auf feinem Wagen über das nicht allzu ebene Straßenpflaster zwischen den
freundlichen, nahe bei einander stehenden Häusern dahinfuhr. [...] Auf unserer
Fahrt wies er mit der Peitsche hinüber nach der alten Schlossmühle, in der die
Erlbacher Bauersleute ihr Getreide mahlen ließen. Durch die Stille der Nacht
fuhren sie – es waren immer ihrer drei oder vier – ein paar Säcke Getreide
auf dem Schubkarren zum Müller, und heute noch verwahren Großvaters Nachkommen
wie ein Heiligtum aus der guten, alten Zeit ein Kerbholz, an dem gezählt wurde,
wie oft Großvater im laufenden Jahre bereits hatte mahlen lassen.
Dieses
Kerbholz besteht aus zwei gleichen, starken
Holzbrettchen, deren jedes die Inschrift trug: Wilhelm Papsdorf,
Erlbach Nr. 91. Die eine Hälfte blieb im Gewahrsam des Müllers, die andere
dagegen im Besitze meines Großvaters. Machte er sich nun mit seinem Getreide
auf den Weg, so steckte er auch sein halbes Kerbholz in die große Rocktasche,
die außerdem noch Schnupftuch, Schnupfdose, Butterbrot und harten Käse barg;
der Meister Müller legte die beiden Hälften so aneinander, dass sie auf ein
Haar zusammenpaßten, um endlich mit seinem Einschlagmesser einzuschneiden,
welche die eine Hälfte genau so traf wie die andere.
Dann
steckte Großvater seinen Anteil wieder ein und konnte daheim jederzeit
nachsehen, wieviel er auf dem Kerbholz hatte. –
Doch
nun zurück zu unserer Wagenfahrt! Wie gut hatte doch Großvater sein Pferd im
Schwunge! In der Stadt noch, am „Goldenen Kreuz“, machte es zum ersten Male
halt, sodann in Terpitzsch, Zollwitz und Hausdorf. Großvater mochte wollen oder
nicht: sein Brauner blieb eben an jeder Schänke stehen, und wo sich das
Gasthaus nicht bis an die Straßen heranwagte, da wagte sich Großvaters Brauner
hinüber zum Gasthaus. Und alles ging seinen Gang. Der Wirt wusste schon, dass
wir nicht erst abstiegen, weil wir doch zur Großmutter wollten, er brachte außer
dem Bier auch einen Nordhäuser oder zwei, damit wir während unserer Wagenfahrt
nicht etwa einem Schüttelfrost verfielen, ganz gleich, ob es im warmen Sommer,
im kühlen Herbst oder im kalten Winter war.
GH
Gnandstein Nr. 95 (1709-1720) Bl. 61b
Dolsenhain,
25.7.1710. Zänkereien zwischen Andreas GEHRTs zu Dolsenhain Weib Sibylla und
Christoph RÖßLERs Weib Sibylla. Als Bruder der S.R. wird Marin MÜLLER
genannt. Die GEHRTin hat die RÖßLERin eine "Petze und Hure" genannt.
Sie wird zu einer Strafe von 2 alten Schock verdonnert.
GH
Benndorf Nr. 7 Bl. 24
1659:
Jacob WEIßKE klagt gegen den Schützen, dass ihm dieser beim Spiel einen
"dicken Thaler" weggenommen habe. Der Beklagte bringt vor, dass er das
Spiel habe halten wollten und habe nach dem Geld gegriffen, worauf der Kläger
es stracks weggenommen hätte. Da habe auch er einen Thaler genommen. Urteil:
Der Kläger soll dem Beklagten seine 2gr. 6pf. wiedergeben und der Beklagte muss
dem Kläger den "dicken Thaler" rückerstatten.
GH
Hainichen (Borna) Nr. 49 (1694-1701) Bl. 9
1694:
Albin Kroßens Ehefrau Christina rügt,
dass unlängst Elias, Bastian Ottos
hinterlassener Sohn, an einem Sonntagabend, nachdem er zum Abendmahl gewesen
war, sich vor ihren Augen ins Kraut gesetzt und darin "hofiert" habe;
und als sie ihn deswegen gescholten und gesagt habe, er solle es bleiben lassen,
habe er dreimal die Hosen heruntergezogen und gesagt, sie solle zu ihm kommen,
sie solle alles von ihm umsonst zu sehen bekommen und sie solle das, was er in
dem Kraut "hofiert" habe, mit den Zähnen zusammenscharren! Sie gibt
Hans Zetzsche als Zeugen an, der
aber nur bestätigen kann, dass er gesehen habe, wie der Beklagte im Kraut
"hofiert" habe. Urteil: Elias Otto
soll zur Strafe einen Graben an der großen Hoffewiese ausheben.
Die
wissenschaftliche Ausbildung des Apothekerlehrlings und seine Vorbereitung zum
Gehülfenexamen, Leipzig 1880
...
2) Reinlichkeit, in der Apotheke nicht weniger nöthig wie in der Küche. Nicht
alleine vermeide der Rezeptar [Anfertiger eines Arzneimittels] jedes Übergiessen,
Zerbrechen von Gefässen, er halte auch den Receptirtisch stets frei und rein,
die Standgefässe sauber, die Extrakt- und Salbentöpfe innerlich rein usw. Auch
schone man das Handtuch nach Möglichkeit, wische damit keine Flüssigkeiten, am
wenigsten Öl ab, KAUE DIE KORKSTOPFEN NICHT WEICH [:))], blase nicht namentlich
in Gegenwart des Publikums, in die Pulverkapseln usf.
3)
Gesittetes Betragen gegen das Publikum, verbunden mit Freundlichkeit, am
wenigsten ein grobes oder hochmüthiges Auftreten, selbst nicht bei
zudringlicher Inanspruchnahme seitens der ungebildeten Klasse enthalte sich der
Rezeptar jeder ungebührlichen Vertraulichkeit, unziemlicher Spässe, gestatte
auch nicht, dass in der Offizin [Kundenraum einer Apotheke] Zuschauer ihn stören
und Veranlassung zu unangenehmen Scenen geben. Wie das Publikum gebeten wird,
das Tabakrauchen in der Officin zu unterlassen, darf es sich auch der Apotheker
selbst nicht gestatten, im Apothekenlocal zu rauchen.
GH
Wolftitz Nr. 1 (1663-1683) Bl. 336
Gnandstein,
29.2.1676: Der Amtsfron Melchior Ehrlich
zu Altenburg führt Klage wider Hans Jungkhanß
von Bocka, der als Fleischer ihm eine Kuh abhandelte, aber bis dato die
versprochenen 7 Klafter Scheitholz noch nicht lieferte, auch den Thaler
ausgemachtes Angeld [Anzahlung] nicht zahlte.
GH
Hainichen (Borna) Nr. 49 (1694-1701) Bl. 53b
Hainichen,
2.9.1697: Schäfer Jacob Fuchs
klagt wider Gottfried Hammer, der
ihn am 18. Juni einen Sauhirten genannt hat und einen Schafschinder. Beim
Wortwechsel haben die beiden einander dann noch verhauen. Hammer wird mit 1 nßo bestraft, Fuchs mit 30 Groschen.
Amt
Leisnig, Bl. 16, Weimar Bb 1560 - Rechnung des Amtes Leisnig Jubilate
bis
Sonntag nach Elisabeth 1512 - Einnahme von Gerichtsbußen:
Anthonius
POPSTORF zu Rodaw [Röda bei Leisnig] unter der Obrigkeit des Ampts begriffen
umb des Willen, das er aim [einen] Knecht Schreyer genant, mit aym [einem]
Rechen ain Schaden in ein Pein [Bein] zugefügt. Item [auch] eine Beulh [Beule]
ufs Heubt [Kopf], ist vortragen an Sand Bartelmes Tagk [St. Bartholomäus]. 10g.
GH
Medewitzsch Nr. 19 Bl. 32
30.4.1720:
Schreiben des Pfarrers Tobias ECKARTI an seinen Gerichtsdirektor. Er beklagt
sich über Gottfried ARNOLD, der in verdächtigen Häusern herumlaufe (so bei
der
Maria TODTin und der verdächtigen Nachbarin Rosina BRETHSCHNEIDER) und
GB
Leisnig Nr. 12 Bl. 473.
9.7.1584:
Michel Herfart der Ältere ist vor
12 Jahren gestorben. Die Witwe Elisabeth folgte im Jahr 1584. Das Paar hinterließ
5 Kinder: Michel, Melcher, Görg [Georg], Peter und Anna (vhl. Andreas Planitz).
Peter, der Jüngste, leibesbeschwert, nimmt die Mühle nicht an.
Er
übergibt sein Kürrecht an den Lehnsherrn David Hüller,
Pfarrer und Superintendent. Michael H., der älteste Sohn, kauft die Mühle für
1200 fl. Der gebrechliche Peter erhält außerdem 50 fl. für die Kür. Michael
zahlt 350 fl. an. Peter soll, wenn er nicht heiratet, in der Mühle mit versorgt
werden. U.a. soll er erhalten: wöchentlich für 5 Pfennig Butter, jährlich 1
Schock Eier, "dass er bißweilen ein Ei haben möge, dieweil er nicht Keß
[Käse] isset, und soll ihme das brodt unvorschlossen sein". Trennt er sich
vom Tische (bei Michel), so bekommt er jährlich 5 ½ Scheffel Weizen, 6 Schock
Eier, einen Groschen wöchentlich für so viel Butter, 6 Kandel Milch, tägliche
Kleidung an Hemden, Harzkappen, Schuhen usw. Ferner Ausmachungen für den Fall,
dass Peter heiratet. Die Gerade erhält Planitz'
Weib. In das Heergerät teilen sich die Brüder. Die Mühle hat 2 Gänge und Ölmühle.
Ein Feldstück lehnt dem Herrn von Arras auf Korpitzsch. Vormund für Peter ist
Brosius Voitt. Beistand für Görge
ist Balthasar Voitt (Brüder der
Witwe Elisabeth).
GH
(Grundherrschaft) Großzössen Nr. 39 Bl. 156
12.3.1704:
Hans Frauendorf zu Kleinzössen
schwängerte die Tochter des Martin Dietze
zu Steinbach. Er heiratet sie und kommt mit einer Geldstrafe von 10G davon.
GB
Rochlitz Nr. 4 Bl. 263
Tag
Circumcisionis 1557: Ilgen Jope
ist von Hanß Kroschner erschlagen
worden. Seine Erben vergleichen sich wegen des "wehrgeldts". Sie
fordern 20ß 30gr, die Kroschner
auf 2 Termine zahlen soll, auf Neujahr und auf die drauffolgende Fastnacht. Kläger
sind: Christoff Jope, Urban Dietze,
Nickel Schindler, die wohl die
nachgelassenen Erben des Erschlagenen sind.
Amt
Grimma Nr. 1525 (Kaufprotokolle 1739-1749)
Großbardau
15.2.1741: Georg Müller verkauft
sein Gut in Großbardau zwischen Gregor Müller
und Jacob Dietze, wie seine
Vorfahren es schon besaßen, für 525 Thaler dem jungen Purschen Johann
Gottfried Lochmann zu Großbardau.
Verkäufer
ist bereits über 70 Jahre alt, seine Frau ist auch schon "baufällig"
und hat ein Auge verloren. Käufer hat 262 Thaler 12 Groschen bar auf den Tisch
gelegt als Angeld. Von der gedachten Kaufsumme macht Georg Müller
seinen Enkelinnen und Enkeln, Andreas Teichens
nachgelassenen Kindern, Elisabeth, Gottfried, Catharina und Sabina Schenkungen
von 87 Thalern und 12 Groschen. Sie bekommen auch des Großvaters Heergeräthe.
GH
Gnandstein Nr. 95 (1709-720), Bl. 40b
Dolsenhain,
26.8.1709: Hans Büttner zu
Dolsenhain meldet, dass seines Vaters Eidam, Martin Gehrt, ein unordentliches Leben führt, sich schon frühmorgens
voll Branntwein trinkt, hernach draußen vorm Gut liegt, nicht zum Essen
erscheint und bei anderen Leuten klagt, dass er kein Essen bekommt. Gehrt
wird vors Gericht geladen und verspricht Besserung. Ihm wird das
Branntweinsaufen bei Strafe verboten und der Branntweinschenke Andreas Göpner
bekommt Anweisung, ihm täglich nicht mehr als für 3 Pfennige Branntwein zu
verkaufen.
Corpus Juri Ecclesiastici Saxonici - Churf. Sächs. Kirchen= Schulen=Ordnungen 1708
Von den Täntzen. Weil auch in dem Kretzschmarn [Gasthof] / hin und wieder auff den Dörffern/ auff die Sonntag Lobtäntz und andere Täntze gelegt worden/ so aus dem umliegenden Dörffern/ durch Jungfrauen/ junge Gesellen/ Knecht und Mägde/ besucht/ und hierdurch/ besonders die allernothwendigsten und nützlichsten Predigten des Catechismi versäumet werden/ bey welchen sie nicht allein ihren verdienten Liedlohn [Gesindelohn] / sondern auch ihre angebohrne Güter offtmahls unnützlich umbringen und verzehren/ deßgleichen auch viel andere Unzucht und Leichfertigkeit üben/ und mehrmals solche Täntze biß in die tieffe Nacht treiben/ nachmahls im finstern heimgehen/ und auff
den Weg beyderseits wohl bezecht/ unbedacht einiger Sünde oder Schande/ sich beysammen finden/ schwächen oder schwängern/ etwa auch härtiglich verwunden oder tödten/ und obgleich an etlichen Orten ihnen allein am Tag/ und nicht länger zu tantzen gestattet/ dann biß man das Licht eingetragen/ sind gleichwohl die Jungfrauen und Mägd in den Kretzschmarn auffgehalten, umd zum Sauffen und aller Unzucht angereitzet worden/ und gleicher Gestalt erst bey der Nacht/ Weibs= und Mannes Personen/ Junge Gesellen/ Knecht und Mägde miteinander heimgegangen/ daraus allerley Unzucht/ Schand/ Laster und ander Unfug erfolget/ und gewißlich nichts bessers wäre/ denn daß solche
Fleischliche Wollust/ und das daraus erfolgende Aergernüß gäntzlich abgeschaffet/ und ernstlich gehalten werde; so gelanget doch an uns/ daß die leichtfertige Jugend/ deme ausserhalb unserer Lande nachläufft/ der Ende das Ihre verschwendet/ welches wohl verbleiben könte/ und durch Hader und Zanck in grosse Beschwehrung gerathen/ und
hierdurch unserm Lande die Nahrung entzogen wird.
Corpus Juri Ecclesiastici Saxonici - Churf. Sächs. Kirchen= Schulen=Ordnungen
1708Es ist auch eine schändliche Gewohnheit eingerissen auff den Dörffern, daß die Bauren auf- und an den hohen Festen, als Weihnachten, und Pfingsten, ihre Säufferey, bald Abends des Festes anfangen/ und die Nacht über treiben, und Morgends die Predigt entweder gar verschlaffen oder truncken in die Kirchen kommen und darinnen wie die Säu schlaffen und schnarchen.
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